Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1921)
- Date
- 1921-03-01
- Page
- Seite 137 (sequence 51)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Anwendung der Psychoanalyse usw. 137 sammen zu beten. Das Kol-Nidre batte also den Sinn, dass die Marannen, (oder solche, die es zu werden fürchteten) die durch die spanische Inquisition gezwungen würden, im Laufe des nächsten Jahres Eide, Gelübde usw. abzugebon, alle diese Eide etc. als erpresst und erzwungen für nichtig erklären. Gegen diese Auffassung wendet schon I. S. Bloch {Kol-Nidre und seine Entstehungsgeschichte, Wien 1917) mit Recht ein. dass das Kol-Nidre älter sei als die Inquisition und ihre Verfolgungen. Bloch selbst bezieht es auf die Zeit der Westgoten in Spanien im siebenten Jahrhundert, als ganze Gemeinden zwangsweise zur Taufe geführt wurden; diese Gemeinden hätten das Kol- Nidre-Gelübde gesprochen, um ihr Gewissen zu entlasten und gleichzeitig Gott um Gnade und Verzeihung anzuflehen dafür, dass sie trotz ihres Uebertritts und trotz ihres Schwures ata jüdischen Gottesdienste teilnahmen. Auch gegen diese scharfsinnige Erklärung macht Reik hauptsächlich, geltend, dass es doch unwahrscheinlich sei, dass diese Zwangstaufen den Anstoss zum Kol-Nidre gaben, denn der von der Inquisition erpresste Eid ist ja doch von vornherein ungültig und bedarf gar keiner Auflösung. 4. Die nach Eeiks Meinung gewichtigste und überzeugendste Deutung der früheren Erklärer ist die psychologische von Zach. Frankel (Die Eidesleistung der Juden. Dresden 1840): Frankel scheidet prommissorische (versprechende) und assertorische *versichernde, die Vergangenheit bestätigende) Eide. Die Eide, die das Kol-Nidre annullieren sollte, waren die promissorischen, auf die Zukunft bezüglichen, z. B.: Ich schwöre bei Gott, dass ich das und das nicht tun oder ja tun werde, und wenn ja, so treffe mich das und das Verderben. Ein solcher Eid soll nicht zuin Zweck der Vergewisserung betreffs einer zw eifeihalten Sache oder gerichtlichen Angabe der Vergangenheit aienen, denn ein Versprechender steht doch nicht unter dem Verdacht der Unwahrheit, sondern es ist ein vor Gott abgelegtes Versprechen. Der heissfelütige Orientale sei ein Freund von impulsiven Vorsätzen gewesen, habe oft im Zorn leicht unsinnige Verpflichtungen auf sich genommen (z. B.: ich werde nie sein Haus betreten, wenn . . . u. a. m.), er habe