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Jeschurun · 1921-03-01 · Heft 3-4 (März 1921) · p. Seite 136

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1921)
Issue
Heft 3-4 (März 1921)
Date
1921-03-01
Page
Seite 136 (sequence 50)
Language
German
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136 Die Anwendung der Psychoanalyse usw. Gelübde, die ich geloben werde, seien nichtig. Diese Erklärung wurde später dahin modifizierty dass sie erstens von der ganzen Gemeinde abgegeben wurde, und zweitens, dass es nicht am Rausch-Haschonob, sondern am Jaum-Kippur erklärt wurde. Diese Verschiebung auf den Versöhnungstag findet nun Reik besonders befremdend: ferner meint der Verfasser, wenn auch durch den Passus: ודי אסרנא על נסשתנא genügend klar ausgedrückt ist, dass es sich nur um Verpflichtungen gegen Gott und gegen unsere eigene Person handelt, die von vornherein als nicht bindend erklärt werden sollen, so kann es doch Vorkommen, dass eine Verpflichtung, die ich scheinbar nur mir selbst auferlege, auch eine zweite Person tangiert, etwa wenn ich verspreche, einen armen Verwandten zu unterstützen. Hier ist doch die Erfüllung oder Nichterfüllung des Versprochenen für den andern eminent wichtig. Hiergegen ־wäre sofort zu erwidern, dass solch' ethische Verpflichtungen oder freigewählte Gelöbnisse ja immer von einem בית דין ohne weiteres gelöst werden können auch ohne Kol-Nidre, wenn der Gelobende erklärt, dass er sein Gelübde bereue und einen genügenden פתח חיטה geltend zu machen weiss. Es kann sich also beim Kol-Nidre nur allgemein um Verpflichtungen und Entsagungen handeln, die man in XJebereilung, seelischer Erregung, ohne die Erwägung der Ausführbarkeit und Verantwortung sich auferlegt hat, und die etwa vergessen werden könnten, diese werden als nicht bindend erklärt, und dies gerade am Jaum-Kippur, weil man da aus dem Gefühl der Umkehr und Besserungsbeflissenheit jeden Leichtsinn und jede Uebereilung abzuschwören sich bemühen soll. Ob ich Gott verspreche, dass ich mich bessern werde, oder ob ich einem Verwandten eine Unterstützung verspreche, beides ist ein idealer Vorsatz, und für beides schaffe ich durch das Kol-Nidre ׳den Vorbehalt: Wenn es meine materiellen und moralischen Kräfte nicht übersteigt. 3. Das historische Arg ument: Kol-Nidre ist aus einem bestimmten Anlass entstanden. L. I. Mandelstamm will es auf die Abarjanim, die Zwangschristen des dreizehnten Jahrhunderts zurückführen, damit es der Gemeinde erlaubt werde, mit diesen Ueberläufern zu-

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