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Jeschurun · 1921-03-01 · Heft 3-4 (März 1921) · p. Seite 135

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1921)
Issue
Heft 3-4 (März 1921)
Date
1921-03-01
Page
Seite 135 (sequence 49)
Language
German
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Die Anwendung der Psychoanalyse usw. 135 Bekannt sind die Widerstände, die dem Vortrage des Kol-Nidre im jüdischen Gottesdienste von nichtjüdischer Seite schon seit frühester Zeit entgegengesetzt wurden, die schliesslich sogar dahin führten, dass in Reform Synagogen ein hebräisches oder deutsches Gebet unter Zuhilfenahme der alten Melodie (meist in Lewandowskys Bearbeitung) die Stelle des alten Kol- Nidre-Textes einnimmt. Aus der Fülle der Erklärungsversuche seien vier als die gewichtigsten hervorgehoben: 1. Das allgemein-apologetische Argument reiht Aussprüche an Aussprüche aus Bibel und Talmud, aus denen hervorgeht, wie heilig und unverletzlich jeder Eid, Schwur usw. (Schon Josephus erzählt, die Juden seien zur Zeit der Ptolemäer die einzigen gewesen, auf deren Eid man hauen konnte), (s. Cornill, Prophetismus, p. 175) dem religiösen Juden sein muss, was für unsere Leser keiner weiteren Kommentierung bedarf. Ist doch jede künstliche Wortdeutung, jeder Doppelsinn, jeder falsche Schein (גדבת דעת) in jeder Form strengstens untersagt; wird doch bei jeder Zusage oder Versprechung sogar in der Alltagssprache vom strenggläubigen Juden die Redensart ״im jirzeh baschem“ (so Gott will) oder *bli neder“ (ohne dass es ein Gelübde sein soll) hinzugefügt. Der Sinn des Kol- Nidre wäre also ungefähr: Ich annulliere vorsichtshalber alle Eide, Schwüre etc., um nicht das grosse Vergehen eines Eidbruches auf mich zu laden. Hier schon fragt Th. Reik mit Recht: Ist es nicht befremdlich, dass eine Religion, die solch grosses Gewicht auf die Einhaltung auch des geringsten Ver- Sprechens legt, ihre Bekenner zu Beginn des Jahres praenumerando alle Verpflichtungen eidlicher Art für null und nichtig erklären lässt? 2. Das exegetische Argument: Es handelt sich in der Kol-Nidreformel nicht um juristisch vollgütige Eide dritter: Personen gegenüber sondern lediglich um Verpflichtungen und Gelübde, welche wir uns selbst auferlegen, also um Verträge ״mit dem eigenen Ich״. Dies entspräche der Talmudstelle Nedarim 23 b.: Wer wünscht, dass seine Gelöbnisse das ganze Jahr hindurch keine Geltung haben sollen, trete am Jahresanfang hin und spreche: Alle

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