Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1920)
- Date
- 1920-11-01
- Page
- Seite 590 (sequence 94)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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590 Zur Schriftauslegung־ R. Akibas. ganzen Thorab ist keine andere als die R. Akibas. Er will nicht sagen, dass die פרטית der Ohel Moed-Yorschriften über עולה nicht sinaitisch sind, sondern er will einzig und allein sagen, dass sie erst bei der Errichtung des Ohel Moed in Kraft traten. Wir werden noch Gelegenheit haben, auf die Ansicht R. Ismacls einzugehen und sie näher zu erläutern, und wenden uns nun dem Satze R. Akibas zu, der das Thema unserer Ausführungen bildet. III. Was enthält der R. Akiba angehörende Satz Sifras כולם נאסרו כללוודת ודקדוקיה מסעי? Das will ich jetzt in möglichster Kürze darlegen. Der Satz enthält kein neues Dogma über den sinaitischen Ursprung der Einzelbestimmungen, sondern er enthält eine neue, eigne Methode der Schriftauslegung. Er stellt ^tuch kein neues die mündliche Lehre betreffendes Prinzip auf, sondern er stellt ein neues die Interpretation der schriftlichen Lehre betreffendes Prinzip auf. Zwischen ihm und R. Ismael herrscht keine Differenz über den sinaitischen Ursprung der gesamten mündlichen Lehre, ihrer Allgemein- und Einzelbestimmungen, sonxlern die Differenz bezieht sich auf die Auslegung der schrifiliehen Lehre. R. Akiba beginnt seinen Ausspruch mit den Worten: ״Sind doch alle Gebote am Sinai gelehrt worden!“ Er setzt also den sinaitischen Ursprung der ganzen mündlichen Lehre als ein von niemandem bestrittenes Axiom voraus. Dieses Axiom ist die Voraussetzung seiner Schlussfolgerung, sie kann also nicht der Zweck seiner Schlussfolgerung sein. Wir werden seinen Ausspruch verstehen, wenn wir uns im Nachsatz die Worte תin der schriftlichen Thorah“ eingeschaltet denken, also folgendermassen ,,das will uns sagen, dass wie bei Schmittah sowohl die allgemeinen als auch die einzelnen Bestimmungen (in der schrittliehen Thora h) am Sinai gelehrt worden sind.“ R. Akiba spricht von den Gesetzen, die gleich Schmittah für alle Zeiten (לדורות) gelten, und will sagen: Gesetze bzw. Gesetzesbegriffe der für alle Zeiten geltenden Sinaivorschriften des Exodus dürfen in keinem andern Sinne aufgelegt werden als die korrespon-