Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1920)
- Date
- 1920-11-01
- Page
- Seite 589 (sequence 93)
- Language
- German
- Belongs to
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Zur Schriftauslegung R. Akibas. *89 Gemara Sebachim 115 b (vgl. auch Jer. Megillah 1 11) an, ob die Ohei Moed-Gesetze aber EnthäutuDg und Zerlegung der Olah auch auf dieses Olah-Opfer Anwendung gefunden hätten. Die Andeutungen der Gemara lassen uns Klarheit über den Ausspruch R. Ismael* finden. Auf welcher Schriftauslegung er beruht, das wird zwar, soweit ich sehe, nicht angegeben. Aber er dürfte, wie ich vermute, im Zusammenhang stehen mit einer Auslegung von Num. 28.0 עולת תסיר העשויה בהר סעי. In den diesem Vers vorangehenden Sätzen werden nämlich Einzelbestimmungen über das üpfertier der täglichen Oiab gegeben sowie über das zugehörige Speiseopfer. Dem Vers folgt die Bestimmung über das zugehörende Trankopfer, so dass Zweifel entstehen können, ob das Trankopfer nicht gleich dem Speiseopfer usw. 2u dem ״am Sinai bereiteten Brandopfer״ gehört habe. Nach der Auslegung des ersten Tanna in Sifra z. St (vgl. auch Sifre zu Num. 25. 1 und Kiddusehin 37 b) gehörten auch Trankopfer zum Sinai-Brandopfer. Nach R. Jose Hagelili {a. a. 0.) dagegen nicht. Der erste Tanna ist R. Akiba, und R. Jose Hagelili gibt die Ansicht R. Ismaels wieder1). Und nun gewinnen wir Verständnis für den Ausspruch R. Ismaels פרטות נאמרו באהל סועד. Er bezieht sich zunächst auf die bei den Ohel Moed vorgeschriebenen פרסות des r61>-0pfers; nicht auf alle seine פרטות z. B. nicht auf das dazu gehörige Speiseopfer. Sondern auf die dazu gehörigen נסבים und, wie aus der Gemara ersichtlich ist, auch auf 2 הפשט ונתוה). Der Satz R. Ismaels hat nichts mit Dogmatik za tun. TL Ismaels dogmatische Auffassung vom sinaitischen Ursprang der nachsinaiti8cher angesehen, weil ihm die sinaitische Bundesschliessung rorangegangen war. *) Vgi. ^die Baraitha Kidd. 120 a, dass nach R. Jose Hagelili das Sinai-Brandopfer nicht Enthäutung und Zerlegung erforderte. 2) Dass gerade die beiden Einzelbestimmungen der Enthäutung und Zerlegung fraglich sind, hängt m. E. damit zusammen, dass man ohne die ausdrückliche Vorschrift der Thorah gemeint hätte, es widerspreche dem Begriff eines ganz zu verbrennenden Opfers, das Fell vom Verbrennen auszuschliessen und das Fleisch zu zerlegen, wodurch wie auch durch das Enthäuten Blut verloren geht.