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Jeschurun · 1920-11-01 · Heft 11-12 (November 1920) · p. Seite 587

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1920)
Issue
Heft 11-12 (November 1920)
Date
1920-11-01
Page
Seite 587 (sequence 91)
Language
German
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Zur Schriftauslegung R. Akihas. »87 Betrachten wir zunächst den Ausspruch R. Ismaeis, nach welchem lediglich die Allgemembestiraraungen, die Gfundbegriffe der Gebote, am Sinai, die einzelnen Au>führungsbestimmungen dagegen erst am Stiftszelt gelehrt wurden. Was bedeutet das? Will der Aasspruch das Dogma aufstellen, dass die ם־־־טות keine sinaitischen Ursprung haben? Welche? Alle? Gibt es doch EinzelbeStimmungen, die akzidentiell sind, die nicht notwendig zum Wesen des Gebots gehören dergestalt dass, wenn die Thorah sie nicht gebeten hätte, die Ausführung der Ailgemeinbestimmung ohne sie deckbar und möglich gewesen wäre. Und gibt es doch פרטות, die inhärent sind, die den Inhalt, das Wesen des Gebotes bilden, und die nicht weggedacht werden kennen, ohne dass der ganze Allgcmeinbegriff zu einer unverständlichen Vokabel würde. Ein Beispiel: Bei dem Gebot der Mesusah ist deren Material ein Akzidens. Der göttliche Gesetzgeber hat geboten, die x\lesasah auf Pergament zu schreiben. Aber wir könnten uns den Allgemeinbegriff Mesusah vorstellen, auch wenn keine Einzel bestimmeng über das Material ergangen wäre. Anders steht es mit den rr,פרט, welche die Definition des Allgemeinbegriffs a^rstellen, mit den Schriftversen, aus denen die Mesusah besteht. Zwar hätten es auch andere Abschnitte sein können als שמע und יזדד. אב• שמע• Aber der AUgemeiDbegriff Mesusah wäre doch ein inhaltsloses Wort gewesen, wenn nicht gesagt worden wäre, was er bedeute, aus• weichen פרטית er sich zusammensetze. R. Ismaei kann also mit seinem Ausspruch nicht meinen, dass etwa der Aiigemeinbegriff Mesusah am Sinai, die פרטית dagegen erst am Stiftszelt gelehrt worden seien. Ueberdies hat das Gebot der Mesusah nichts mit den Ohel-Moed Gesetzen zu tun, sondern die beiden Schriftabschnitte, die das Gebot enthalten und bilden, stehen erst im Deateronomium. Und von den Arboth Moab-Gesetzen des Deuteronomiums spricht R. Ismaei überhaupt nicht sondern nur von den Ohel Moed-Gesetzen in Leviticus und Numeri. Es könnte sich also nach dem Wortlaut des Ausspruchs nur uro solche Gesetze wahrscheinlicher, dass er jene Deutung deshalb nicht anerkennt, weil er einen ausdrücklichen Schriftbeweis aus der Thorah für das Axiom des sinaitischen Ursprungs der mündlichen Lehre für überflüssig erachtet.

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