Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1920)
- Date
- 1920-11-01
- Page
- Seite 585 (sequence 89)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2292929-2292996-2293003--04642-2297924- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Zur Schriftauslegung R. Akibas. &85 Auslegung gewonnene Dogma, dass ausnahmslos alle Gesetze der Thorah als mündliche Lehre vom Sinai stammen. Aber wenn nur dies der Sinn des Satzes wäre, wenn er nichts anderes bezweckte, als einzig and allein dieses Dogma za lehren, dann ergäbe sich eine grosse Schwierigkeit: Der Satz beginnt mit den Worten: *Sind doch alle Gebote am Sinai gelehrt worden!״ Er setzt also die sinaitische Offenbarung aller Gebote als ein Axiom voraus. Wozu brauchte das dann aber noch durch eine Schriftauslegung bewiesen zu werden? Welchen Sinn and welchen Zweck sollte ein Beweis haben, bei dem Voraussetzung and Behauptung sich decken? Oder sollte man annehmen, dass Voraussetzung und Behauptung nicht identisch sind, dass die Voraussetzung nur von AlJgemeinbestimmnngen spricht, die Behauptung aber von Allgemein- und Einzelbestimmungen, dergestalt, dass die Worte : ״Sind doch alle Gebote am Sinai gelehrt worden!41, dahin zu interpretieren wären; ״Sind doch alle Allgemeinbestimmungen am Sinai gelehrt worden!“? Wäre dies aber die Interpretation der Voraus- Setzung, dann würde die Beweisführung des Satzes versagen, da ja dann die ausdrückliche Hervorhebung, dass bei Schmittah auch die Einzelgesetze vom Sinai stammen, nicht überflüssig, sondern notwendig wäre, um uns zu lehren, dass bei Schmittah nicht wie bei den andern Geboten nur die AllgemeinbestimmuDgen, sondern auch die Einzelbestimmungen am Sinai offenbart seien. Da sich aber die ganze Beweisführung auf der sonst überflüssigen Erwähnung des Sinai beim Schmittahgesetz aufbaut, so ist es klar, dass in der Voraussetzung der Ausdruck ״alle Gebote“ ein die Allgemein- und Ein2elbestimmungen umfassender ist. Es wäre die Annahme auch abzuweisen, der sinaitische Ursprung der zahllosen Einzelbestimmungen der Thorah könne in der Voraussetzung in dubio gelassen sein und sei erst durch den Autor unsres Satzes eruiert und fixiert worden• Ist denn nicht vielmehr dies das grundlegende Dogma des ganzen Talmuds und aller talmudischen Schriften, dass die gesamte schriftliche und mündliche Lehre, dass der ganze Inhalt der Thorah, dass alle ihre gesetzlichen, alle ihre erzählenden, alle ihre ermahnenden Teile, dass jedes einzelne Wort darin, einschliesslich der überlieferten Schreibung jedes einzelnen Wortes