Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1920)
- Date
- 1920-11-01
- Page
- Seite 531 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Aus dem Leben der Schule. 581 Aus dem Leben der Schule. Von Dr. I. Heinemann in Breslau. V. Vom religiösen Gesinnungsunterriclit1). So möchte ich den Zweig des Unterrichts, der unmittelbar auf die Gesinnung undLebensanschauung der heranwachsenden jungen Leute zu wirken sucht, benennen dürfen, nicht, wie es üblich ist, als ״systematischen Religionsunterricht״. Gewiss tut der Name nicht viel zur Sache, und keinesfalls braucht er immer durch die Sache bestimmt zu werden. Aber er darf sich vor allem nicht anmassen, seinerseits die Sache bestimmen zu wollen; und allerdings legt der Name ״systematischer Religionsunterricht“ die Vorstellung nahe, als ob unsere Belehrung den Schülern ״systematisch Religion beibringen“ solle. Unserer Auffassung von der Aufgabe des Religionsunterrichts entspräche eine solche Zielsetzung nicht. Wir haben bereits an anderer Stelle betont2): die Erzeugung jüdischer Frömmigkeit geschiebt durch die verständnisvolle Einfügung in das religiös geheiligte Pflichtenleben: dem Kinde diejenigen Kenntnisse zu vermitteln, deren der Hann, das Weib zu solcher Einfügung bedürfen wird, ist demnach die erste Aufgabe des Unterrichts — die einzige, von der in unseren seitherigen Beiträgen die Rede war. *) Ich möchte nochmals daran erinnern, dass diese Aufsatzreihe aus der Praxis hervorgegangen ist und die besonderen Verhältnisse der Anstalt, an welcher die hier dargestellten Erfahrungen gesammelt wurden, nicht verleugnet. Demgemäss ist auch im folgenden in erster Reihe an Schüler gedacht, die im überlieferten Judentum erzogen wurden oder doch die überlieferte Gestalt des Judentums kennen und achten lernen sollen. Ich werde aber an einer späteren Stelle zu zeigen suchen, dass Betrachtungen, wie ich sie angestellt habe, auch auf nicht gesetzestreue Kreise sehr wohl wirken können, wenn auch vor einer solchen Klasse nicht in der hier angedeuteten Weise auf Einzelheiten eingegangen werden kann. 2) Vgl. Jahrgang VI, S. 861 f.