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Jeschurun · 1920-09-01 · Heft 9-10 (September 1920) · p. Seite 470

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1920)
Issue
Heft 9-10 (September 1920)
Date
1920-09-01
Page
Seite 470 (sequence 54)
Language
German
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470 Ueber den Begriff der Ehe im Judentum usw. Denkmal erhalten bleiben, dass der heimgegangene Vater sowohl seine geschlechtlichen als auch alle sonstigen Kräfte des Leibes und der Seele, die sich im Leben und Erwerb betätigen, durchaus den höchsten religiösen Idealen gemäss verwendet hat, dass insbesondere für sein geschlechtliches Leben die uns nur im Leben der Jungfrau anwendbar scheinenden Gesetze schlechtsinniger Keuschheit massgebend waren. Unsere .תורד schreckt demnach selbst vor dem Kampfe mit dem furchtbarsten Triebe in Menschen nicht zurück, sie nimmt ihn auf im Bewusstsein voller Sieges- Zuversicht. Wenn dem gegenüber das Neue Testament in seiner verzweifelten Ratlosigkeit diesem schwierigsten aller moralischen Probleme gegenüber dem Eunuchentume das Wort redet, so hielt sich das Judentum in unserem Falle in einer Höhenlage, die in Worten so leicht nicht erschöpfend zu kennzeichnen ist. Um nun den Sinn der Bestimmung לא יובל לבני־ את בן האהובה על פני בן השנואה הבכור (דברים כ״א פ׳ ט״ז) zu ermitteln, so muss hier zunächst daran erinnert werden, dass nach den unbestrittenen Grundsätzen des Judentums mit dem Momente, in welchem der Mensch den letzten Seufzer tut, gleichzeitig jedes Verfügungsrecht über sein Hab und Gut erlischt (Vgl. ט׳ רש״י ד״ה und גטין דף י״ג לא יתנו לאחר מיתה) und die tiefsinnigen Ausführungen meines Vaters זצ״ל in dessen Werk תנובת יהודה zu בבא בתרא קי״ב ד״ה והנה הא דכתבתי). Eine Ausnahme hiervon bildet jedoch die letztwillige Verfügung ביום הנחילו את בניו, die den Menschen ermächtigt, auch über das Grab hinaus rechtskräftige Anordnungen in Bezug auf Hab und Gut zu treffen. Wenn nun der Vater im Wege der letzt willigen Verfügung mit der Absicht umgebt, die ökonomischen Vorrechte dem בכור בן השנואה zu entziehen, um sie auf den der אהובה zu übertragen, so stehen ihm hierbei, vom menschlichen Standpunkte gesehen, höchst beachtenswerte Erwägungen zu Seite. Ist diesem doch vermöge seiner Eigenschaft als בכור לקדושת כהן ohnehin ein Vorrang eingeräumt, der ihn für den Anspruch auch der ökonomischen Vorrechte um so geeigneter erscheinen lässt, namentlich im Hinblick auf die Auffassung der Weisen, dass die שנואה ihre Erniedrigung nur. dem Umstande zuzuschreiben hat, dass ihrer Eheverbindung ein religiöser Makel anhaftet. Dem gegenüber

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