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Jeschurun · 1920-09-01 · Heft 9-10 (September 1920) · p. Seite 468

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1920)
Issue
Heft 9-10 (September 1920)
Date
1920-09-01
Page
Seite 468 (sequence 52)
Language
German
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468 Ueber den Begriff der Ehe im Judentum usw. eine andere, der bricht die Ehe; und wer die Abgeschiedene freiet, der bricht auch die Ehe. Da sprachen die Jünger zu ihm: Steht die Sache eines Mannes mit seinem Weibe so, so ist’s nicht gut ehelich werden. Er aber sprach zu ihnen: Das Wort fasst nicht jedermann, sondern denen es gegeben ist. Denn es sind etliche verschnitten (suvoo^ut), die sind aus Mutterleibe so geboren, und sind etliche verschnitten, die von Menschen verschnitten sind, und sind etliche verschnitten, die sich seihst verschnitten haben um des Himmelreichs willen. Wer es fassen mag, der fasse es". Nur beiläufig sei hier darauf hingewiesen, dass nach dem letzten Passus die Selbstverstümmelung an dem edelsten Organe, das die Erhaltung unseres Geschlechts gewährleistet, als ein verdienstvolles Werk hingestellt wird! Es spricht sich hierin eine ethische Auffassung aus, die wie nichts anderes dazu angetan erscheint, den Abstand zwischen der Ethik des Neuen Testamente und der Lehre Mosis nicht zu deren Nachteile ins Licht zu rücken, und mit der das Neue Testament wohl unter allen Religionssystemen ohne Beispiel dastehen dürfte. Hier ist aber auch der willkommene Anlass gegeben, in die Erörterung der schwierigen Stelle: לא יובל לבכר את בן האהובה על פגי בן השנואה הבכור (דברי׳ כ׳־א פ׳ ט״ז) einzutreten. Wir hätten auch hier die sonst übliche Form ,לא יבכר את בן האהובה ובו erwartet. Um den Sinn, den die תורה durch die eigenartige Formulierung des hier in Frage kommenden Verbotes erstrebt, zu ermitteln, muss hier zunächst auf die Institution der בכורה im allgemeinen eingegangen worden. Dem erstgeborenen männlieben Kinde ist gegenüber den Spätgeborenen ein Vorrang eingeräumt wrorden, der in zwiefacher Weise zum Ausdrucke kommt: 1. in einer gewissermassen religiösen Weise (קדש לי כל בכור פטר כל רחם בבני ישראל שמרת י"; פ׳ ב,), die wiederum die Lösung durch den Priester bedingt (בכור לכהן), und 2. in der Verleihung eines doppelten Anteiles an dem greifbaren väterlichen Nachlasse, wie dies an der hier in Verhandlung stehenden Stelle פסוק י״ז festgesetzt wird (בכיר לנחלה). Merkwürdig bleibt nur der Umstand, dass die beiden Vorrechte nicht von demselben Individuum

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