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Jeschurun · 1920-09-01 · Heft 9-10 (September 1920) · p. Seite 461

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1920)
Issue
Heft 9-10 (September 1920)
Date
1920-09-01
Page
Seite 461 (sequence 45)
Language
German
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Talmudisch-midraschische Glossen zu Josephus. 461 Heide, der den Sabbat beobachtet, ohne die מילה angenommen zu haben, des Todes würdig sei1). Diese Ansicht wird an dieser für die Kenntnis der Verbreitung der jüdischen Sitten und Gesetze unter den Heiden sehr wichtigen Stelle des näheren begründet. Zum Vollziehen des Todesurteils an den unrechtmässig am Pessachopfer sich beteiligenden Aramäern war aber die jüdische Behörde berechtigt. Denn zum Schlachten des Pessachopfers musste man im Vorhofe des Tempels erscheinen (M. Pessachim V, 5), wo aber der Eintritt für einen Heiden unter Androhung der Todesstrafe verboten war. Dies erfahrt man nicht nur aus Josephus, Bellum j. VI, 64 sondern auch durch die durch Clermont- Ganneau im J. 18 < 1 endeckte griechische Inschrift, die an Säulen angebracht, den Heiden zeigte, wie weit sie Vordringen dürfen. /Wer innerhalb des Gitterwerkes betroffen würde“, — heisst es dort — ״der hätte es selbstverschuldet, dass der Tod ihm nachfolge“. Wie man an der bezeichneten Stelle des Josephus sieht, ist dies den Juden von den Römern gestattet worden. Es kann also nicht zweifelhaft sein, dass die Strafandrohung in der Inschrift nicht auf eine übernatürliche Todesstrafe sich bezieht2), die Talmudstelle Pessachim 3 b (וקטלוהו) spricht entschieden gegen diese Auffassung; sie zeigt vielmehr, dass die Todesstrafe wirklich vollzogen wurde, und deckt zugleich den Sinn der Worte des Josephus auf, wonach einige Weggehen mussten, ehe die Opfer vollbracht wurden. Ueber den Begriff der Ehe im Judentum und im Neuen Testamente. Von Rabb. Dr. Daniel Fink, Berlin. (Fortsetzung.) Was aber den Verführer betrifft, so hat er eben durch sein Verhalten bekundet, dass für seine Auffassung die Ehe wesentlich ein Institut zur Befriedigung geschlechtlicher Begierden bil- *) Vgi auch Debar. r. 2 § 24 Ab. z. 10 b. 2) Wie G r ä t z III1 (5. Aufl.) S. 224 Anm. 2 nach Derenbourg annimmt.

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