Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1920)
- Date
- 1920-09-01
- Page
- Seite 423 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2292929-2292996-2293002--04454-2297736- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Das jüdische Gewissen. 423 er ist geworden, wie einer von den Fremden, herzensroh und herzenshart. Sind wir nicht selber zu hart in der Verurteilung? Haben wir nicht vielleicht zuviel des Schrecklichen in den langen Jahren des Kriegsmordens erlebt, dass unsere Nerven abgestumpft, unser Fühlen fiihllos geworden, zumal der ״Leidenskelch des Taumelbechers“, so vielen Völkern gereicht wurde? Daran ist etwas Wahres. Aber umsomehr haben wir die Pflicht, was anEmpfindungsfähigkeit, w^as an Mitfühlen, was an Tatkraft für Dinge, die ausser unserem selbstischen Interesse liegen, in uns lebt, auf einen Punkt zu sammeln, משתתף בצערן zu sein, mitzuleiden mit den Unglückliehen, mit allem Gut, das über die notwendige Erhaltung unserer Familien hinausgeht, ihnen zu helfen und mit aller Zeit, die wir idealen Bestrebungen widmen, mit allen geistigen Kräften, die wir frei haben, uns in ihren Dienst zu stellen, dass gerettet wird, was noch zu retten ist. Das Gebot, das dem heiligen Gotte gilt, einmal auf seine Verkörperung hier auf Erden, auf Sein heiliges Volk anzuwenden: es zu lieben mit ganzem Herzen und mit ganzem Vermögen und mit ganzer Seele. Dreierlei wräre, um das Allgemeine auf bestimmte Vorschläge zu bringen, von Nöten. Zuerst: das Mitleiden des Herzens, denn das Mitleiden (nicht das Mitleid) ist die Vorbedingung für jede Hilfeleistung in Rat und Tat. Ein Trauern, wie es seit fast drei Jahrhunderten, seit dem letzten furchtbaren Verhängnis des Chmelnickiverfolgung nicht in Israel gewesen, muss anheben. Mit religionsgesetzlicher Verbindlichkeit, getragen von der Autorität der Gesamtheit der Rabbiner der Welt, muss ein Verbot von Festlichkeiten für eine bestimmte Zeit erlassen, ein jährlicher Fasttag für eine Reihe von Jahren festgesetzt werden. Und auf die Vermögen muss eine Pflichtabgabe gelegt werden mit der Verbindlichkeit der strengen תקנות alter Zeiten. Da wir in den besiegten und revolutionierten Ländern unter der Steuerlast fast erliegen und die gemeinnützigen Abgaben erfahrungsgemäss bei freudigen Anlässen reichlicher fliessen, so wäre zu erwägen, ob nicht bei jeder Hochzeit, bei jeder ברית מילה u. a. die Familien angehalten werden sollten, sich mit einem schlichten Mahl und