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Jeschurun · 1920-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1920) · p. Seite 393

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1920)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1920)
Date
1920-07-01
Page
Seite 393 (sequence 65)
Language
German
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Die Anfänge der Reformbewegung und das Judentum ia Italien 393 Im Namen des Allmächtigen. Amen. Das gesetzliche ף Konsistorium der Israelitischen Gemeinde in Triest wurde Y0n dem Hoch- und Verehrungswürdigen'2) Herrn Ober-Landrabbiner tingeladen, um seine theologische Meinung, über die an selben von den bewährtesten Rabbinern Deutschlands gestellte Fiage, wegen der schon in Berlin und in Hamburg eröfFneten Gebetshäuser, worin man neue Formeln in der Ausübung des Gottesdienstes durch eine willkürliche Anslassung, und wesentliche Veränderung hei der Verrichtung der Gebeter angenommen hat, öffentlich zu äussern. — Eine Verfassung3! welche dem von allen Bekennern der mosaischen Religion unveränderlich bestimmten4) und von jeher fest erhaltenen, durch die ununterbrochen gleichlautenden alten Gebräuche bekräftigten, und so wohl von den reinsten und hellsten Quellen der heiligen Schrift, der misnischen und talmudischen Bücher5) geschöpften, als auch durch die Ueberlieferung theologischer und rabbinischer Schriften eingeführten Systeme, wovon wir uns nicht im mindesten entfernen dürfenR) ganz zuwider und geradezu entgegengesetzt ist. Dieses geistliche Konsistorium von dem wärmsten7) Eifer beseelt, zur Steuer der 'Wahrheit0), zur allgemeinen Kunde ,*י) jedes wahren Israeliten, zum Schutze9; des eigenen Gewissens, und zum Schirme gegen gleissnerische Verführung der Neuerer, woraus eine gefährliche Religionstrennung entstehen würde, welche sogar in Gottesverleugnung ausarten könnte l°), erklärt feierlieh wie folget: 1. Dass das Dogma der israelitischen Religion nachdrücklichst jedem Bekenner derselben verbietet, das Mindeste in der allgemeinen Formel der täglichen Gebeter abzukürzen11), zu verlängern, oder gar zu verändern. 2. Dass die alltägliche Verrichtung der jedesmaligen1'2) Gebether in den gewöhnlichen Stunden, und nach verordneten Dogma; wie auch die Ver_ richtung der von besagter grosser Versammlung für die Feiertage besonders verordneten, und hinzugefügten Gebetsformeln eine unumgängliche Pflicht jedes Bekenners der israelitischen Religion sey 8. Dass es eine der wichtigsten Pflichten eines jeden Israeliten ist seine Kinder in der eigenen Religion zu unterrichten, oder unterrichten zu lassen, daher ist die Erlernung der hebräischen Sprache unumgänglich nötig, denn Gott offenbarte in dieser das heilige mosaische Gesetz, in derselben wurde nicht allein die ganze heilige Schrift aufgesetzt, sondern auch die ]) In der Bedeutung von: religionsgesetzlich. 2)Emendiert aus: Hochwürdigen und angesehensten, 3) Einrichtung A) angesetzten ®) Schriften 6) erlaubt T) streugsten 8)Bekräftigung der ächten 9) öffentlichen Bekanntmachung 9) zur Verteidigung 10) würde, bewogen, entschliefst und erklärt ״) zu verkürzen 12) alltäglichen erforderliehen.

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