Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1920)
- Date
- 1920-07-01
- Page
- Seite 381 (sequence 53)
- Language
- German
- Belongs to
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Verfassung der Jüdischen Gemeinde nach dem ReligionsgeseUe 381 begnügen, während das Luxusbedürfnis der Reichen einen soliden Steinbau erfordert; also müssen sie auch nach Verhältnis ihres Vermögens dazu beitragen. Hingegen Ausgaben, die rein dingliche Gegenstände betreffen, werden nur nach dem Besitze umgelegt. Z. B.: zum Bau der Stadtmauer haben die Hausbesitzer beizutragen und zwar nicht allein nach Massgabe des Wertes ihrer Käufer, sondern auch nach Verhältnis der Gefährdung ihrer Grundstücke je nach grösserer oder kleinerer Entfernung von der Stadtmauer. In Orten, wo die Synagogenplätze festes Eigentum der Mitglieder sind, haben diese, die Besitzer der Plätze, die Kosten der Reparatur des Gebäudes zu tragen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf auswärts wohnende Eigentümer von Synagogenplätzen. Es wird nun bei der gemischten Art der Steueraufbringung nicht durchweg die hälftige Verteilung angewendet; bei manchen Gegenständen wird durch Vereinbarung festgesetzt, dass die Personen ein Drittel, die Vermögen zwei Drittel oder umgekehrt leisten sollen. Unter ״steuerbarem“ Vermögen scheint das Kapital und die zum Verkaufen bestimmten Gegenstände, also Waren, auch Käufe und Grundstücke beim Grundstückshändler gegolten zu haben; das Wohnhaus und die Gebrauchsgegenstände wurden bei der reinen Vermögenssteuer nicht in Anschlag gebracht; Schmuckgegenstände, die man an Werktagen und Sabbaten zu tragen pflegte, nicht mit ihrem vollen Werte mitgerechnet. Die Art der Einschätzung war verschieden. Bald waren es von der Gemeinde bestellte Vertrauenspersonen oder die Vorsteher, welche die Abschätzung des Vermögens Vornahmen, bald herrschte Selbsteinschätzung mit eidlicher Bindung, die Wahrheit zu sagen. Wo letztere üblich war, konnte der Einzelne sich des Eides nicht entschlagen, auch wenn er dem Ermessen der Vorsteher vollständig sich zu unterwerfen versprach. Wo Einschätzung