Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1920)
- Date
- 1920-07-01
- Page
- Seite 356 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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350 Die Mischnah hiess deshalb: ״Der Gerichtshof, der das Oel erlaubt hat.86״) Zu den Autoritäten dieser Generation ist auch Rabbi Josua Ben Levy zu zählen. Noch eine Generation, die des Nassi Rabban Gamaliel IV, gehört zu den Halbtannaiten. Die Häupter dieser Generation sind Rabbi Chija der Jüngere und Rabbi Oschaja. ln Bezug auf Textkritik und Verbesserungen ist das Verhältnis dieser drei Generationen zur Mischna dasselbe wie das der Tannaiten. Wie die Tannaiten, suchten auch sie die Rezension zu reinigen, aber sie fügten kaum mehr Vorschriften in die Mischnah ein. Die Generation Rabbi Gamaliels des Dritten verbesserte noch das eine oder des andere Wort in der Mischnah. Einzelne ihrer Gelehrten werden im Traktat Aboth erwähnt, sie erlaubten sich, ab und zu Y0n der in der Mischnah redigierten Mischnah abzuweichen; der Talmud drückt sich dann in Bezug auf sie mit den Worten aus: ״Er ist ein Tannait und darf abweichen.87״) Die Erlaubnis des Oels wurde auf Grund eines Gerichtsbeschlusses im Rahmen der Mischnah vorgetragen. (״Rabbi und sein Gerichtshof haben das Oel erlaubt.88(״) Es ist dies der letzte Zusatz zur Mischnah. Die Unterrichtsmethode ist bei den Halbtannaiten noch dieselbe wie früher, d. h. die Ergebnisse der Erörterungen im Lehrhaus wurden in Mischnahform gefasst, nicht aber wurden alle Einzelheiten der Disputation und Diskussion der Nachwelt überliefert. Der tannaitische oder doch halbtannaitische Charakter dieser Zeit drückt sich hauptsächlich darin aus, dass die Form all ihrer Schöpfungen die Form der Mischnah ist. In den Lehrhäusern gab es reiches mischnaitisehes Material, das Von Lehrhaus zu Lehrhaus wranderte, die Gelehrten besassen unzählige ״aussenstehende Mischnajoth“, ״Baraithoth״, die sämtlich Reinigung des Textes und Klärung des Verhältnisses zur Mischnah heischten. Die Bar&ithoth zerfallen in zwei Klassen: die eine Klasse besteht aus Fragmenten alter Mischnajoth, die nicht in die Mischnah eingeordnet waren, entweder weil sie nicht die Ansicht der Gelehrten Wiedergaben, oder weil ihnen der sachliche 86) Aboäa s. 37 a 8T) B. Mezia 5 a. 88) Ab. Sarah 35b.