Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1920)
- Date
- 1920-05-01
- Page
- Seite 287 (sequence 89)
- Language
- German
- Belongs to
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Leben und Wirken Dr. I. Hildesheimers. 2h7 seiner Jugend, noch nicht für berufen hielt, in einer so wichtigen Frage eine Entscheidung zu treffen, so unterbreitete er die An- Gelegenheit seinem Lehrer, dem Rabbiner Levian. Dieser ging von der Auffassung aus, dass die ausgetretenen Gemeindemitglieder sich ganz entschieden der Entweihung des heiligen göttlichen Namens schuldig gemacht haben, dass sie als solche zu betrachten seien, die ״absichtlich von der ganzen Thora samt den Bestimmungen der "Weisen sich losgesagt hätten“, ja sogar, da^s sie den zu einer anderen Religion Uebertretenden gleich zu achten seien, da sie an den Lasten und Leiden des jüdischen Volkes nicht mehr teilnehmen wollen und so jeder Gemeinschaft mit ihm entsagen. Deswegen müssen ihnen auch aile einem Gemeindemitglied zustehenden Rechte abgesprochen werden: weder dürfe man sie zum Minjan eure ebnen, noch sie zur Thora aufrufen, auch das Sprechen des Kaddischge’oetes dürfe man ihnen nicht gestatten, und ebenso sei ihnen das Begräbnis auf dem Gemeindefriedhofe zu versagen. Alles dies sei auch nach den staatlichen Gesetzen ihnen gegenüber zulässig. Diesem Gutachten des R. Levian stellt nun Hildesheimer seine Ansicht gegenüber. Zunächst erfahren wir aus seinen Darlegungen, dass er es für seine Pflicht erachtete, den Austretenäen in einer öffentlichen Annonce die Maske der scheinbar aufrichtigen religiösen Uehcrzeugung vom Gesicht zu reissen, selbst auf die Gefahr hin, sich acht Prozesse unter grossen Kosten und mit zweifelhaftem Ausgange zuzuziehen. Er betrachtete die Angeleger-heit als eine rein geldliche, um sich der honen Gemeindeabgaben zu entledigen. Von einem דד לול ה׳ und der Absicht, sich etwa der herrschenden Religion anzaschliessen, könne man, wenn man sich an ihre vor der Behörde abgegebene Erklärungen halte, nicht sprechen; Phiiippson und Genossen würden sie auch schon belehrt haben, in einer sie nicht so arg blossteilenden Weise ihre Aussagen zu machen. Ausserdem liege ja jetzt, wo Rcligions- Verfolgungen aufgehört hätten, ein Grund zu einem Cebertritt nicht mehr vor. Nach‘dem Hildesheimer die halachischen Ausführungen des Rabbiners eingehend nach dessen Standpunkt untersucht hat, kommt er zu denselben Ergebnissen, allerdings von einem anderen Gesichtspunkt aus. Die Ausgetretenen haben durch ihre *Abson-