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Jeschurun · 1920-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1920) · p. Seite 286

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1920)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1920)
Date
1920-05-01
Page
Seite 286 (sequence 88)
Language
German
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286 Leben und Wirken Dr. I. Hildesheimers. Schon im Herbst d. J. 1847 hatte Hildesheimer Gelegenheit, offen gegen Philippson anfzatreten. Es ward nämlich damals nach Magdeburg eine Versammlung von Vertretern aller Provinzgemeinden einberufen worden, auf der eine gemeinsame religiöse Verfassung für alle sächsischen Gemeinden beschlossen werden sollte. Es zeigte sich jedoch, dass Ludwig Philippson als Leiter der Verhandlungen die Gemeindevertreter majorisieren wollte. Diese Versuche des Vorsitzenden und mehrere für die Religion gefährliche Vorschlage, wie z. B., den sog. ״Predigern“ die rabbinische Würde zuzuerkennen, die Leichtfertigkeit eines Schocket inbetreff der Speisegesetze als ein leichteres Vergehen anzusehen, riefen den lebhaften Protest einiger Gemeindedeputierter und auch des von Halberstadt; entsandten Hildesheimer hervor. Im ״Orient“ legte dieser seinen Standpunkt mit aller Schärfe dar, um die Gemeinden vor einer Willfährigkeit gegenüber Philippson zu warnen, der in seinem Organ in einer nicht der Würde und den Anstand entsprechenden Weise des unbequemen Gegners sich zu erwehren suchte. Jedoch gelang es Hildesheimer, die Wahrheit seiner Behauptungen nachzuweisen, zugleich aber konnte er sich auf die Anerkennung namhafter Männer und bedeutender Gemeinden berufen. Aas handschriftlich vorhandenen Aeusserengen Hildesheimers wissen wir, dass der sonst um die Cultur- und Emanzipaticns« bestrebungen der deutschen Juden verdiente Philippson, der leider damals den von Abraham Geiger ausgehenden umstürzonden Tendenzen sein Organ und sein publizistisches Talent lieh, seine und der Halberstädter Gesinnungsgenossen Niederlage nicht ruhig hin״ nehmen mochte und im Geheimen ihren Widerstand gegen die nun veränderte Lage schürte. Aus den späteren Aufzeichnungen LFs erfahren wir, dass i. J. 1848 acht vermögende Gemeindemitgliedcr ihren Austritt aus der Gemeinde und ihre Weigerung, noch ferner zu ihren Lasten beizutragen, vor den staatlichen Behörden erklärten, indem sie diesen Schritt mit ihrer von der Majorität der Gemeinde abweichenden religiösen Ueberzeugung begründeten. Man wandte sich natürlich in der Frage, wie diese Separatisten religionsgesetzlich zu behandeln seien, an Israel Hildesheimer, um den sich ja das eigentliche Gemeindeleben konzentrierte. Da er selbst sich bei

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