Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1920-03-01 · Heft 3-4 (März 1920) · p. Seite 144

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1920)
Issue
Heft 3-4 (März 1920)
Date
1920-03-01
Page
Seite 144 (sequence 35)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
99% known words query
IRI
…/2292929-2292996-2292999--04102-2297384
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Mischnah 144 Mischnah entschieden, als ״Weltzerstörer'“ bezeichnet. Die Mischnah ist eine für die Entscheidung fertige Halachah erst, nachdem man sie anstoß- und zweifelsfrei erläutert hat. Die Mischnah war zwar abgeschlossen, aber die Entscheidung 1m engeren Sinn (הוראה) war nicht abgeschlossen; deren Ende trat erst mit dem Abschluß der ganzen talmudischen Literatur ein. Was die Hora’ah anbetrifft, so ändert sich eigentlich im Lehrhaus durch den Abschluß der Mischnah nichts. Wie früher entschied man auch jetzt auf Grund der Beherrschung des ganzen Stoffs. Stets wog man die Mischnah gegenüber der Baraitha ab; in der Mischnah gab es überwundene Halachoth, die Privatmeinungen waren zu unterdrücken und ebenso die unverbindlichen Halachoth. Die Mischnah an sich ist S t o f f f ü r die Entscheidung, nicht selbst Entscheidung. Entscheidung ist erst die vollständig ausgearbeitete Mischnah. In diesem Sinn enthält die Mischnah nur Notizen für die entscheidenden Weisen. Die Mischnah bedarf der Ergänzung durch den Talmud. In der Mischnah sind uns gewöhnlich die Halachoth abstrakt überliefert, nicht als Entscheidungen bestimmter Fälle, sondern vom Leben abstrahiert. Doch ist die Abstraktion nicht immer vollständig, wir merken oft, daß die Gelehrten von einem bestimmten Fall und einer tatsächlichen Begebenheit reden, und Akte des Gerichts werden zur Widerlegung oder Unterstützung der Mischnah angeführt. Oft enthält die Mischnah Regeln oder faßt in bestimmter Zahl alle Seiten der Halachah zusammen. Die Mischnah umfaßt in ihren sechs Ordnungen das ganze Leben des Volkes, das Leben des Einzelnen wie das der Gesamtheit. Die Rechtswissenschaft ist ein großes Gebiet der Thora, und eine ganze Ordnung, N’sikin, ist ihr in der Mischnah gewidmet. Sie bildet die Grundlage einer genialen Jurisprudenz, doch ist zu berücksichtigen, daß die Gründe der Halachah nicht immer klarliegen, daß sie vielmehr zur freien Diskussion gestellt und nicht in die Mischnah aufgenommen waren und daß die Schüler, die sie nur aus der lebendigen Lehre erfahren konnten, noch reichlich Gelegenheit hatten, unter Anleitung ihres Lehrers aus dem Vollen zu schöpfen. ג

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.