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Jeschurun · 1920-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1920) · p. Seite 79

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1920)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1920)
Date
1920-01-01
Page
Seite 79 (sequence 79)
Language
German
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Erziehungsfrag-en. 79 Lehre abhängt. Denn wie Fr. W. Förster mit Recht sagt, ohne diese hohe Einstellung werden alle moralisch minder fest Veranlagten kaum zu einem ihnen unerhörten Opfer bereit sein. Weder die Aussicht, durch den Gehorsam gegen die jüdische Sexualethik selbst im Laufe des individuellen Lebens zu einer bedeutenden Höhe zu gelangen, noch die Rücksicht auf das sittliche Wohl des weibliehen Geschlechtes oder der Gedanke an die Zukunft der Kinder vermögen die Triebe zu fesseln. Nur die Gewißheit, neben all den erwähnten Verpflichtungen gegen sich und die Mitmenschen auch unmittelbar dem göttlichen Willen untertan zu sein und seine Zwecke, durch die eigenen Handlungen zu fördern, mag die Ziele religiöser Sexualität einigermaßen sichern. Die Selbstlosigkeit ist, wenn wir erwarten, breitere Schichten ihr zu gewinnen, nur im Rahmen der Gottesdienerschaft zu verwirklichen. Selbst wenn es dafür keine befriedigende Erklärung gäbe, müßte die historische Tatsache, daß das jüdische Volk auch die Gebote der Sexualethik am weitgehendsten befolgte, solange seine überwiegende Masse das Gesetz achtete, doch überzeugend sprechen. Wir müssen aber unsere Berechtigung, so detaillierte Forderungen zu erheben, noch gegenüber der Philosophie begründen, ln seinem grundlegenden Werk: ״Die Ordnungslehre“ (der nicht metaphysische Teil der Philosophie; Jena 1911) sagt Hans Driesch gelegentlich der Behandlung des ethischen Problems etwa folgendes aus: In der Ordnungslehre (Logik) ist nur der allgemeinste Begriff der Ethik: das Vorhandensein des sittlichen Gefühls, das durch seine Urteile: ״es sollte sein oder nichtsein“ der Selbstbesinnung unmittelbar die Tatsache des Gewissens erschließt, verankert. Denn beide enthalten ein Ordnungsstreben. Als sittliehe Verpflichtung läßt sich nur ganz allgemein die Pflicht des Mitfühlens und die Verpflichtung, durch das eigene Verhalten keinen Nachteil für andere zu erzeugen, selbstbesinnlich auffinden. Alle anderen spezieller! Forderungen entbehren der unmittelbaren Verknüpfung mit dem Urbegriff ״Ordnung“ und mögen wohl Wert, aber keine zwingende Bedeutung haben. — Wie verhält sich nun unser sexualethischer Standpunkt zu dieser Driesch’schen Auffassung? Ich glaube, sogar dieser außerordentlich bedächtigen Art

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