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Jeschurun · 1920-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1920) · p. Seite 37

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1920)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1920)
Date
1920-01-01
Page
Seite 37 (sequence 37)
Language
German
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Rabbi Akiba Eigers Gutachten. 37 richtet werde, dasz er auf der Bedeckung des Rohres oder des Pfahls angenagelt oder angeschraubt und auf diese Weise auf demselben befestigt wird; 5. wenn in dem Bade-Becken kein Gefäsz zum Wasser-Behälter angebracht, dasselbe blos ausgemauert und mit Fliesen belegt wird und die zum Bade-Becken führende Stufen, insoweit sie im Wasser liegen, aus Steinen bestehen; 6. wenn in diesem Bade-Becken kein warmes oder anderes geschöpftes Wasser eingelassen wird, bevor nicht zuvörderst die Ueberzeugung erlangt ist, dasz von dem durch die Wasserleiturig einflieszenden Elbwasser das vorerwähnte Maasz von 44118% Kubik-Zoll gewonnen worden; 7. wenn das Bade-Becken sodann nach erfolgtem Einlaufe des Elbwassers in vorgedachter Quantität mit so viel Wasser, gleichviel von welcher Art, gefüllt worden1״), dasz es der Badenden mit zwölf Zoll über ihre Nabelgrube steigen kann, und endlich 8. wenn das Abzugsrohr während des Badens so eng verschlossen bleibt, dasz während dieser Zeit im Mindesten kein Wasser ablaufen kann. Die Zweckmäszigkeit der Einrichtung eines Bades mit Zu״ und Ablaufröhren hinsichtlich der Gesundheit und Reinlichkeit ist nicht zu verkennen, und aus diesem Grunde ist auch durch meine Mit- Wirkung das bei der hiesigen Synagoge seit uralten Zeiten in einem tiefen Keller aus Grundwasser bestandene Reinigungs-Bad in ein aus der hiesigen, aus Holzröhren bestehenden Wasserleitung gezogenes, mit Abzugsrohren versehenes Bad sehr bequem eingerichtet worden; nur macht jede Abweichung von den hier verzeichneten Erfordernissen das Bad zum religiösen Zweck unbrauchbar, und finde ich mich auch zugleich veranlaszt, über die Wichtigkeit wegen der strengsten Beobachtung dieser Erfordernisse noch Nachstehendes besonders zu bemerken: Das Baden der Ehefrau unmittelbar nach ihrer Reinigungs- Periode in einem nach religiösen Sinne erachteten Bade, ist wesentlieh mosaisches Gesetz. 19) Hds. werden.

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