Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 32 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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32 Rabbi Akiba Eigers Gutachten. Wichtigkeit des Tauchbades. Es ist in deuscher Sprache3) abgefalit und hat hierdurch seinen besonderen Wert für alle diejenigen, die aus eigener Erfahrung wissen, wie schwer es ist, solche Dinge in moderner Sprache verständlich auseinander zu setzen. 1836 wandte sich Akiba Eigers Sohn und Nachfolger Salomon Eiger nach Magdeburg und erbat sich eine Abschrift des bei den Akten des Oberpräsidiums liegenden Gutachtens seines Vaters׳ Der Oberpräsident v. Klewitz gab dem Wunsche Gehör und über־ sandte am 22. Juni 1836 ״an den Ober-Rabbiner Herrn Eiger zu. Posen“ die erbetene Abschrift. Als Salomon Eiger später am 30. Juli 1843 Veranlassung hatte, über Notwendigkeit und Einrichtung ritueller Tauchbäder zu berichten, machte er von seinem handschriftlichen Schatze Gebrauch und legte eine neue Abschrift des väterlichen Gutachtens der Posener Kgl. Regierung vor. So hat sich der Text erhalten, den ich benutze und der mit moderner Intern Punktion, aber sonst wortgetreu hier folgt. Die Quellen habe ich verglichen und die Fehler, die sich durch die wiederholten Abschriften in den Zitaten eingeschlichen haben, richtig gestellt. Die bald sephardische, bald polnische Wiedergabe der hebräischen Worte wurde beibehaiten. * * ~ Gutachten. Die israelitische Gemeinde zu Magdeburg wünscht, das zn ihren gottesdienstlichen Gebräuchen gehörende Reinigungs-Bad (Mikwo) nachstehender Weise einzurichten. Die gedachte Synagoge will nemlich in einem hinlänglich geräumigen, trockenen und heitzbaren Zimmer zu ebener Erde ein mit Stufen versehenes und mit Fliesen ausgelegtes Becken anlegen und dasselbe mit Wasser unmittelbar aus den Wasserleitungen versehen, welche von der Elbe aus die Stadt mit Wasser versorgen, und will dieses Bad auch mit einer Abzugsrohre versehen, damit nach jedem Bade die Reinigung des Bassins eintreten und die Erneuerung des Wassers erfolgen könne, wozu ich durch ein Rescript 3) Von hebräischen Gutachten Akiba Eigers über Mikwaot sind mir nur zwei bekannt: 1) nach Berlin an Meyer Weyl gerichtet: Teschubot I r!r. 40 2) nach Bautzen: Derusch we־chiddusch II (Warschau 1839), Teschubot Bl. 1.־