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Jeschurun · 1920-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1920) · p. Seite 31

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1920)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1920)
Date
1920-01-01
Page
Seite 31 (sequence 31)
Language
German
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IBTB11—I Rabbi Akiba Eigers Gutachten. 31 halb nahm auch der Posener Oberrabbiner Akiba Eiger 1)ל als er das Rabbinat in Posen übernommen hatte (1815), von der Benut- 21111g der Grundwasser-Mikwa,. die dort ,,seit uralten Zeiten“ vorhanden war, Abstand und ließ mit Hilfe der städtischen Wasserleitung, die ihr Wasser aus der Warthe bezog, ein ״sehr bequemes“ neues Tauchbad mit Zugangs- und Abzugsrohren einrichten. Natiirlieh mußten bei der Herstellung des Bades die halachischen Vor- Schriften aufs genaueste beobachtet werden. Rabbi Akiba Eiger hatte Gelegenheit, sie zusammenzustellen, als er im Jahre 1828 vom Oberpräsidium des Großherzogtums Posen um ein Gutachten ersucht wurde. Die israelitische Gemeinde zu Magdeburg beabsichtigte, eine neue Mikwa anzulegen und dazu das Wasser der Elbe durch direkte Leitung zu benutzen. Es scheint gegen diese Art in Magdeburg Einspruch erhoben worden zu sein.2) Die Angelegenheit kam an das Oberpräsidium der Provinz Sachsen, und dieses wünschte autoritativen Aufschluß über die Frage, ״ob nach den Aussprüchen des Pentateuchs und des Talmuds das unmittelbar aus der Elbe fließende Wasser die Stelle des gewöhnlichen Grundwassers vertreten könne.“ In Berlin war 1825 der Vice-Oberlandesrabbiner Meyer Weyl, der für die preußischen Behörden der anerkannte Gutachter gewesen war, gestorben, und so wandte sich das Magdeburger Oberpräsidium über Berlin hinweg nach Posen an denjenigen, der nunmehr in Preußen die höchste talmudische Autorität verkörperte: an Akiba Eiger. Als Vermittler diente das Posener Oberpräsidium. Das Gutachten, das Eiger am 29. August 1828 erstattete, stellt an der Hand der Quellen die Erfordernisse einer Mikwa zusammen, hebt scharf all’ das hervor, was hinsichtlich einer Röhren-Wasserleitung besonders zu beachten ist, und betont zum Schlüsse die 1) Man hat doch wohl den Namen eines Mannes so zu schreiben, wie er sich selber genannt hat oder wie der Name sich in den öftentiiehen Urkünden der Behörden findet. Warum wird von diesem Grundsätze bei dem Posener Gaon abgewichen und die Form Eger gebraucht? Er schrieb seinen Namen hebräisch Akiba Gins, deutsch Jakob Moses Eiger. Ebenso schrieb sich sein Sohn stets Salomon Eiger. 2) Ludwig Philippson kam er4 1833 als Prediger nach Magdeburg. Rabbinatsveiweser war bis dahin M. Salomon.

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