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Jeschurun · 1920-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1920) · p. Seite 19

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1920)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1920)
Date
1920-01-01
Page
Seite 19 (sequence 19)
Language
German
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Moralunterricht und Religion. 19 jeden belohnt, der Haustiere gut behandelt. Das VII. Kapitel bespricht die Pflicht der Gerechtigkeit gegen die Nebenmenschen. Hier wird vorsichtig hinzugefügt: Diese Pflicht wird nicht nur von der Moral diktiert, sondern wird auch vom Staatsgesetz vorgeschrieben. Hier wird vor Mord, Diebstahl, Falschspiel u.s.w. gewarnt, denn das Gesetz bestraft sie mit Gefängnis oder gar Zuchthaus. — Das VIII. Kapitel enthält Pflichten, das Wort betreffend, so z.B.: Halten des Versprechens, Verschwiegenheit, Höflichkeit, Duldung gegen Andersgläubige u.s.w. — Das IX. Schlußkapitel bringt Pflichten der Mildtätigkeit, Almosengeben, Aufopferung u.s.w. Dann heißt es summarisch: Die Gerechtigkeit und Milde umfassen sechs Stufen, vier davon sind Forderungen der Gerechtigkeit, zwei die der Milde: 1. Vergilt nicht Gutes mit Bösem, 2. Tue nichts Böses denen, die dir nichts Böses getan, 3. Erwidere nicht Böses mit Bösem, 4. Vergilt Gutes mit Gutem, 5. Tu Gutes denen, die dir es nicht erwiesen haben, 6. Übe Gutes für Böses. Darauf folgen noch Einschärfungen zum Pflichtbewußtsein gegen Staat und Behörden, besonders gegen das Vaterland. Dann schließt die Morallehre mit folgendem Paragraphen: Gott ist, für die Gläubigen, das höchste Wesen, der Schöpfer und Erhalter des Alls. Die Pflichten gegen Gott, die uns von den Dienern der Religion vorgeschrieben werden, bestehen besonders darin, Gott anzubeten und seinen Namen zu verehren und seinem eignen Gewissen, das in uns lebt, wie einer Stimme Gottes zu gehorchen. Aus diesem Auszug möchten wir, als besonders bezeichnend, das I., VI. und VII. Kapitel einer eingehenden Kritik unterziehen, da sie gewissermaßen die Erkenntnistheorie zur ganzen Morallehre, die Grundlagen der Tugend- und Sündenlehre und die Be- Ziehungen der Familienglieder zueinander behandeln. Lesen wir Gottesgläubigen diese Art Begründung tiefster Ewigkeitswahrheiten, so erfaßt uns beinah ein Gefühl, als wenn wir aus der freien Gottesnatur plötzlich in einen Saal anatomisch präparierter Leichen eintreten würden. Diese künstlich erdachten, diese nach Paragraphen wohl einzustudierenden Tugendregeln sollten unsre vom Gluthauch der Ewigkeit umwehten Gottesgesetze überflüssig machen, sollten die unermeßlichen Schätze des Buchs aller Bücher zu ersetzen imstande sein! Der erste Eindruck ist: Für wen eigentlich sollen diese Tugendtafeln bestimmt sein, für den Bibelgläubigen sind sie überflüssig, und für den Ungläubigen sind sie unzulänglich, ja unnütz und als flüchtig erkannte Gemeinwahrheiten oder Halbwahrheiten gefährlich. Diese nach Abschnitten und Punkten säuberlich geordnete Morallehre läßt jede Beziehung zum konkreten Leben, zum lebendigen Menschen vor-

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