Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1919)
- Date
- 1919-11-01
- Page
- Seite 518 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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18 ד Über FrauenwaKLrecht in jüdischen Gemeinden. Nr. 491 nicht על הזכרים hinzuzufügen, weil, wie Dr. Ritter meint, unter ״Zibbur“ nur die Männer verstanden sind, und wenn dies in Nr. 497 dennoch hinzugefügt wird, so sei dies in der Tat ein überflüssiger Zusatz. Wollten wir nun auch diesen דוחק hinnehmen und demnach die Frauen als absolut nicht verpflichtet zum מנוי הדייגין erklären, so ist doch der Grundsatz bekannt, daß die Frauen auch diejenigen Gebote, zu denen sie nicht verpflichtet sind, freiwillig übernehmen und sogar die Beracha darüber sprechen können (vgl. R. Elia Wilna zu Or. Chajim 47 über ברכת התורה der Frauen). Wenn also eine Gemeinde ihr Statut dahin ändert, daß den Frauen das aktive Wahlrecht eingeräumt wird, so können die Frauen dies nicht bloß als Recht, sondern auch als Pflicht übernehmen. 2. Zu Punkt 3. Die Voraussetzung, daß die deuteronomischen Reden nur an die Männer gerichtet sind, weil in 17 3 gesagt wird: Mose redete zu den Söhnen Israels, und daß somit in den Worten (v. 13): הבו לכם אגשים nur den Männern das Vorschlagsrecht für Richterämter eingeräumt wird, kann ich nicht zugeben. Sind doch in den Reden Mose’s zahlreiche Gebote auch an die Frauen gerichtet und ist doch im vorhergehenden Satze (v. 12) mit den Worten ,.eure Mühe, eure Last und eure Streitigkeiten“ nicht bloß von Prozessen der Männer die Rede. Daß mit בגי ישראל Frauen ausgeschlossen worden, gilt nur von Gesetzen, aber^ nicht von Erzählungen. Man wird doch nicht behaupten, daß z. B. nach Deut. 10,6 nur die Männer, nicht die Frauen; nach Mosera zogen (vgl. noch Exod 12. 31: 35; 40). Noch weniger kann ich zugeben, daß der Sifre zuJDeut. 1,13 dem Maiipon. für seinen Din in &el. 1,5 als Quelle gedient hat. Denn ערכך ערבא צריך; wenn Sifre es für selbstverständlich hält, daß nur Männer und nicht Frauen zu Ämtern berufen werden, so muß er selbst dafür irgendwo einen Posuk gebracht haben, was ja, wie in Bern, zu Nr. 3 meines G. gezeigt, hier wirklich der Fall ist. Außerdem ist ja hier von Richtern die Rede (vgl. Exod. 18, 22), bei denen es dem Sifre (nach Nidda 50b) selbstverständlich war. Die Schoterim aber sind in Deut. 16, 18 den Richtern gleichgestellt.