Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1919)
- Date
- 1919-07-01
- Page
- Seite 427 (sequence 105)
- Language
- German
- Belongs to
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Zu dem Artikel des Herrn Dr. Frankl. 427 wahr und ähnlich und jüdisch-interessiert diese Gestalten alle wirken, können wir am besten wahrnehmen, wenn wir ihnen die unwahren, gleichgültigen, angeblich jüdischen Gesellschafts- Schilderungen einer Auguste Hauschner (in ״Die Familie Lowositz“ u. a.) entgegenhalten. An kulturgeschichtlichem Wert kann dieses Werk Oskars Baums den Werken Komperts und K. E. Franzos mit gewissen Einschränkungen an die Seite gesetzt werden. Zu dem Artikel des Herrn Dr. Frankl. Die Mitteilungen, welche in jüngster Nummer des ״Jeschurun“ Dr. Frankl, Halberstadt, aus dem neuesten Bande der Doroth Harischonim macht, erinnern mich an Auffassungen, welche ich selbst in meinem ״Ueber den Zusammenhang, die Quellen und׳die Entstehung der Mischna“ ausgesprochen habe. Die Tätigkeit R. Jochanan ben Sakkais ist dort von mir unter Grundlegang der Frage beleuchtet, ob er an irgendeiner Stelle uns wirklich im Lichte eines erleichternden Umgestalters des Judentums erscheint, welcher den vorhandenen Gesetzesstoff in Leben und Lehre zu verdünnen sich bemüht und sich so als Erneuerer des Judentums hingestellt habe. Ich gehe zu den im angegebenen Artikel von Dr. Frankl mit Recht nur vorübergehend erwähnten Verordnungen R. Jochanan ben Sakkais üb9r. Es ist richtig, daß zu solchen Tekanot der große Gerichtshof nicht nötig war. Ich muß aber hinzufügen, daß gerade hier sich die Absicht R. Jochanan ben Sakkais kundgibt, das bisher im Judentum üblich Gewesene zu erhalten und zu kräftigen. So ist die Bestimmung, daß der Lulab nun allerorten statt nur am ersten Tage alle sieben Tage hindurch geschwungen werden soll, ganz das Gegenteil einer erleichternden Abschaffung des Lulab; ebenso, daß nun den ganzen Schwingungstag hindurch das neue Getreide verboten werden soll, das ist eine Erschwerung; daß nur noch für Nissan und Tischri zur Monatsverkündigung die Wege am Sabbat gemacht werden dürfen, schränkt jedenfalls die Sabbatentweihung ein; selbst das Schofarblasen in Jamnia am Sabbat ist das Gegenteil einer Abschaffung. So geht es auch mit der Fortsetzung des Synedrion in Jamnia. Es ist die Erhaltung der Behörde, welche bisher nicht nur den staatlichen, sondern auch den religiösen Bestand des Judentums gesichert hatte. Ich will aber noch auf zwei Verordnungen eingehen, die man uns da entgegenhalten könnte: Die Beseitigung der Sotahhandlung und des Eglahsühnopfers. Sind das nicht Abschaffungen und greifen sie nicht in die Rechte des obersten Gerichtshofs ein? Vergessen wir aber nicht, daß nach der Tossefta R. Jochanan ben Sakkai von deren Abschaffung nur berichtet. Dann aber waren beide Handlungen nur berechtigt, wenn die dabei zutage tretenden Laster selten sich geltend machten und wenn durchaus keine Zeugen (״nicht einmal am Ende der Welt“) für die Unzucht oder den Mord vorhanden waren. Wenn in den Wirren der letzten Jahre Jerusalems sich diese Greuel oft und öffentlich gezeigt haben sollen, so hatten diese Handlungen jede halakhische Berechtigung verloren. Da nun schon die Vorbedingungen bereits in der alten Mischna zeigen, wie selten die Hand-