Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1919)
- Date
- 1919-07-01
- Page
- Seite 417 (sequence 95)
- Language
- German
- Belongs to
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Die legitime und die sogenannte ״ Volksreligion“ Israels. 417 legitimer und sogenannter Volksreligion in Israel muß einfach die Hauptkrankheit der meisten gegenwärtigen Darstellungen der Geschichte Israels genannt werden. 3. Mit diesem äußersten Vorstoß, den die sogenannte Volksreligion Israels im Jahre 1912 machte, um einen unberechtigten Herrschaftsanspruch durchzusetzen, schien sie ihre Rolle völlig ausgespielt zu haben. Da wies ihr Kittel im Jahre 1913 in seinem Obergutachten eine neue Aufgabe zu. Er meinte, daß ihre Darstellung ״ein Urteil über die Sätze gewinnen lasse“, mit denen Eritsch in seinem Buch ״Mein Beweismaterial gegen JHWH“ den israelitischen Gottesglauben angegriffen und geschmäht hat, und daß er mit dieser Darstellung der früh-israelitischen Volksreligion in Fritschs Äußerungen ״einen richtigen Kern“ (S. 52) oder ״gewisse Wahrheitselemente״ (S. 62, letzte Zeile) erweisen könne. Daß das in jenem Obergutachten gezeichnete Bild von der sogenannten Volksreligion Israels aber keineswegs geeignet ist, die Angriffe Fritschs zu entschuldigen, wird durch die oben vorgelegte Kritik von Kittels Darstellung erwiesen worden sein. Auch war der Rekurs auf die sogenannte Volksreligion Israels für die Begutachtung der Äußerungen Fritschs nicht geboten, da dieser gar nicht mit dem Begriff ״israelitische Volksreligion“ operiert. Die Einschaltung eines Kapitels über die ״frühisraelitische Volksreligion“ drängte sich dem Begutachter nur deshalb auf, weil er die Verwandtschaft von Fritschs Angriffen auf die JHWH-Religion Israels mit einer gewissen Richtung ihrer modernen Auffassung fühlte. Nachdem die des Quellenzeugnisses gänzlich entbehrende sogenannte Volksreligion Israels aber nun auch noch den Anspruch erhoben hat, das Vorgehen eines Fritsch zu erklären, hat sie ihre Mission gewiß erfüllt. Dagegen das vom hundertmaligen Zeugnis der Geschichtsbücher Israels gelieferte Begriflfspaar ״die legitime Religion“ , und ״Untreue gegen sie oder falsche Religion“ Israels wird stets seine Geltung behalten, solange noch das Quellenzeugnis über eine historische Erscheinung gelten darf.