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Jeschurun · 1919-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1919) · p. Seite 412

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1919)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1919)
Date
1919-07-01
Page
Seite 412 (sequence 90)
Language
German
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412 Die legitime und die sogenannte ״Volksreligion“ Israels. a) Neben der im Gutachten vertretenen Meinung über den Verlauf der Religionsgeschichte Israels gibt es. wie der Begutachter selbst an einem Punkte (S. 36, Anm.) erwähnt, noch eine zweite neuere Ansicht, die erstens behauptet, daß die sogenannte Volksreligion mit ihren ״minderwertigen Zügen der Gottesanschauung und Moral“ allein im älteren Israel existiert habe. Der Obergutachter seinerseits redet einige Male (S. 30, 31) von einer daneben bestehenden höheren Religion mit einer ״geistigen Art JHWH’s“, obgleich er sogar beim ״Dekalog in 2. Mos. 20 seinen Grundzügen nach“ nur bedingungsweise von dessen mosaischer Herkunft spricht. Aber andere neuere Darsteller der israelitischen Religionsgeschichte lassen in der älteren Periode Israels in der Tat nur eine, und zwar eine niedere Art von Religion bestehen. Nach ihrer Behauptung haben die Patriarchen auf der Stufe des Fetischismus und die Israeliten der nächsten Zeiten bis in das 8. Jahrhundert hinein auf einer solchen Stufe des Gottesglaubens gestanden, wie er sich aus den oben vorgeführten sechs Momenten der verbotenen Religion (Wahrsagerei usw.) und aus der Volksreligion des Obergutachtens ergeben würde. Diese moderne Aufstellung sollte man zwar gar nicht für möglich halten, weil sie dem geschichtlichen Gesamtbewußtsein Israels, wie es sich in der hundertmaligen Unterscheidung zwischen gesetzmäßiger und verbotener Religion ausspricht, diametral entgegengesetzt ist. Trotzdem besitzt diese Meinung neuerdings ihre Vertreter. Sie entspricht ja der weitverbreiteten Grund- Voraussetzung von der evolutionistischen Entwicklung der ganzen menschlichen Kulturgeschichte, und von dieser als allgemeingültig vorausgesetzten Art des Fortschreitens aller Kultur vom Niederen zum Höheren meint man keine Ausnahme anerkennen zu können. b) Um diese Meinung hier aber wenigstens kurz zu beurteilen, so scheitert diese Annahme in bezug auf die Entstehung der israelitischen Religion erstens daran, daß es in Israel eine Religion gegeben hat, die nicht aus der Natur dieses Volkes herausgewachsen ist. Denn eine der merkwürdigsten, wenn

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