Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1919)
- Date
- 1919-07-01
- Page
- Seite 410 (sequence 88)
- Language
- German
- Belongs to
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410 Die legitime und die sogenannte ״Volksreligion“ Israels. Höhenlage der im Gutachten vertretenen Auffassung widerspricht. Denn gleich der zuerst vom Gutachten aufgestellten Behauptung, daß in Jephtahs Geschichte (Rieht. 11,24) JHWH als ״Lokalgott“ dargestellt sei, widerspricht außer allem, was schon oben aus Y. 27 aufgezeigt worden ist, noch z. B. der Umstand, daß in dem anerkannt alten Deboraliede (5,20) die Sterne des Himmels als Hilfsscharen JH WH’s angesehen werden, oder die Tatsache, daß von dem ebenso anerkannt alten Geschichtsschreiber von 1. Mos. 2,4 ff oder 18,1 ff. JHWH als Schöpfer der Welt und Richter der Menschheit betrachtet wird. Drittens ist die Behauptung des Gutachtens, daß dem Gotte der vorausgesetzten V olksreligion Israels auch moralische Mängel anhaften, zum Schlüsse auch noch unter folgendem Gesichtspunkte zu prüfen. Nämlich dieser Gott JHWH wird in den nach aUgemeiner Anerkennung ältesten Gesehichtsbüchern Israels als die oberste Instanz in Rechtssachen angesehen. Zu ihm schrie das von Mörderhand vergossene Blut nach Vergeltung (1. Mos. 4,10 J). Derselbe Erzähler ließ Sara zu Abraham sprechen: ״JHWH soll Richter sein zwischen mir und dir“ (16,5 J) usw. Als JHWH’s Vertreter hat nach einem andern ältesten Erzähler auch Mose Rechtsfragen entschieden (2• Mos. 18,13 ff. E). JHWH war der höchste Gesetzgeber nach dem Grundgesetz des Dekalogs (20,2—17). So aber könnte noch lange fortgefahren werden (vgl. GAT Rel. 239), um Belege dafür zu geben, daß JHWH schon im alten Israel als Beschirmer des Rechts gegolten hat. Etwas davon erwähnt auch das Gutachten (S. 32 f.). Aber dahinter läßt dessen Verfasser den Satz folgen: ״Wenn auch JHWH im allgemeinen ein Liebhaber des Guten und Ahnder des Bösen ist — ein sittliches Wesen schlechtweg ist er nicht“ (S. 33). In dieser Formulierung beteiligt sich das Gutachten an einer neuerdings, oft (GAT Rel. 239) begegnenden unklaren Halbheit und Quellen- Vernachlässigung. Denn wenn JHWH ״ein Liebhaber des Guten und Ahnder des Bösen“ genannt werden kann, wie ja das Gutachten selbst ihn nennt, dann ist er eben ein sittliches Wesen. Die Zusätze ״im allgemeinen“ und ,,schlechtweg“ beruhen zu-