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Jeschurun · 1919-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1919) · p. Seite 409

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1919)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1919)
Date
1919-07-01
Page
Seite 409 (sequence 87)
Language
German
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Die legitime und die sogenannte מVolksreligion“ Israels. 409 lieit alle, und zwar1) in der von Kittel angewendeten Reihenfolge zu beurteilen, weil dieses Verfahren zur Erhöhung der Klarheit der Auseinandersetzung dient2). Hier folge jetzt nur noch eine Gesamtkritik der Kittelschen Auf- Stellungen über die sogenannte Volksreligion Israels! So hat man danach, wie zunächst jenes Gutachten, sich eine ״Volksreligion“ Israels geschaffen, eine religiös-sittliche Anschauung, wie es heißt, entweder ״der großen Menge“ (S. 31), oder eines ״gemeinen Mannes aus dem Volke“ (S. 33)< oder ״minder erhabener Geister und der großen Masse“ (S. 35). Aber erstens treten in den Geschichtsbüchern Israels, die doch allein die Grundlage für die Beurteilung der Sache darbieten können, niemals ״die große Menge“ oder ״der gemeine Mann aus dem Volke“ usw. als Vertreter dieser angeblichen Volksreligion auf, sondern die Geschichtsschreiber Israels, die schon wegen ihrer Kunst zur geistigen Elite Israels gehörten, und die auch die Berufung Abrahams und die Gesetzgebung Moses als Tatsachen feierten. Ja, das Gutachten selbst hat für manche Bestandteile der sogenannten Volksreligion die Propheten Samuel und Elia als Vertreter angeführt! Also ist in Israel eine Volksreligion nicht in dem Sinne von ״Religion der großen Menge, des gemeinen Mannes usw.“ (s. o.) erwiesen. Zweitens hat die hier vorgelegte Untersuchung aller einzelnen Bestandteile der ״Volksreligion“, die vom Gutachten erwähnt werden, und die Prüfung aller dafür zitierten Belegstellen zu dem Ergebnis geführt, daß die betreffenden Behauptungen schon aus dem Wortlaut und nächsten Zusammenhang der Stellen nicht geschöpft werden können, und dazu kommt auch noch, daß der fernere Zusammenhang der betreffenden Stellen, d. h. der Gesamtgenius der betreffenden Geschichtsquellen oder aller ältesten Geschichtsbücher, oder ihre religiöse q Im Unterseliied von der hier in früheren Ausführungen eines andern Beurteilers des Obergutachtens befolgten Disposition. 2) Diese Beurteilung liegt jetzt vor in ״Das Obergutachten im Gotteslästerungsprozeß Fritsch“, beleuchtet von Geheimrat Ed. König, Dr. lit. semit. etc. (Dresden bei Ader und Borei, Struvestraße 40).

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