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Jeschurun · 1919-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1919) · p. Seite 408

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1919)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1919)
Date
1919-07-01
Page
Seite 408 (sequence 86)
Language
German
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^08 Die legitime und die sogenannte ״Volksreligion“ Israels. beurteile der Ewige, der Richter, heute die zwischen den Kindern Israels und den Kindern Ammons schwebende Streit^ frage!“ Also .darnach ist der dem Volke Israel enthüllte Gott ״der Richter“ und hat auch über die Ansprüche der Ammoniter zu entscheiden. Allerdings beruft sich Kittel weiter auf David, der, als er hinüber zu den Philistern fliehen mußte, darüber traurig war, daß man gleichsam zu ihm sage: ״Geh hin und diene andern Göttern!“ (1. Sam. 26,19). Aber alle, welche neuerdings diese Stelle als Beleg dafür benutzt haben, daß David darnach JHWH als einen ״Lokalgott oder auch Landesgott“, wie Kittel sagt, angesehen habe, sind in einem Irrtum befangen. Sie haben von Gottes Wohnstätte nicht Gottes Erscheinungsstätte zu unterscheiden gewußt. Aber längst wußte man in Isräel, daß Gottes Wohnstätte im Himmel sei. Das wird schon von den anerkannt ältesten Nieder- Schriften, wie z. B. 1. Mos. 11,5, zum Ausdruck gebracht. Aber daneben hatte man erlebt, daß Gott auf den Sinai ״herabfuhr“ (2. Mos. 19,18) und in dem Zelte der Begegnung sich offenbarte, und nannte deshalb das Land der Verheißung das Haus der Gottheit (Hos. 8,1; 9,15 usw.) und betrachtete ganz natürlicherweise das Land des Gottesvolkes als die eigentliche irdische Erscheinungsstätte der Gottheit. Daraus aber erklärt sich der Schmerz Davids darüber, daß er von dem Lande weggetrieben werde, das der im Himmel thronende Gott seiner besonderen Nähe würdigte. Folglich ist die erste Behauptung Kittels über einen Bestandteil der sogenannten Volksreligion Israels nicht in den von ihm zitierten Beweisstellen begründet. Denn in ihrem Zusammenhänge aufgefaßt, •enthalten sie nicht den Begriff eines ״Lokal- oder auch Landesgottes1 ״). Die andern Bestandteile, welche nach jenem Obergutachten zu einer angeblichen frühisraelitischen Volksreligion gehört haben sollen, gedenke ich bei einer nächsten Gelegen- *) Daß der neuerdings so oft auch andern Stellen des althebräischen Schrifttums zugeschriebene Begriff eines ״Lokalgottes“ nicht in denselben enthalten ist, wird aber weiter in meiner GAT Bel. 251—54 gezeigt, von der überhaupt S. 230—55 und 320f., 323f. zu vergleichen ist.

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