Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1919)
- Date
- 1919-07-01
- Page
- Seite 405 (sequence 83)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Die legitime und die sogenannte ״Volksreligion“ Israels. 405 Die legitime und die sogenannte ״Volksreligion“ Israels. Von Geh. Heg. Prof. Dr. E. König, Bonn. (Schluß.) . II. Moderne Urteile über die ״Volksreligion Israels“, deren Begriffsumfang, Herrschaftsbereich und Herrschaftsanspruch. 1. Eine erste neuere Behauptung scheint ja mit der von mir begründeten zusammenzustimmen. Denn diese erste mo* * derne Meinung geht dahin, daß es nach Moses Zeit eine ״offizielle Religion“ und daneben auch eine ״frühisraelitische Volksreligion“ gegeben habe1). Lassen wir jetzt einmal die Be- Zeichnung ״offizielle Religion“ unangefochten, denn sie ist schon in meiner Geschichte der alttestamentlichen Religion 1915, S. 31 kritisiert worden2) und ist jetzt hier mehr Nebensache. Aber woher sollen die Bestandteile der ״frühisraelitischen Volksreligion“ genommen werden, die Kittel ihr in seinem Obergutachten, S. 30—36 zuschreibt? Er will sie aus Aussagen des alten religiösen Schrifttums Israels schöpfen, die in demselben nicht getadelt sind. Wo aber liegt die Rechtsgrundlage dafür, solche Aussagen als Bestandteile einer ״Volksreligion“ hinzustellen? Eine solche Rechtsgrundlage besteht nicht. Denn nicht bloß die direkt von bekannten Propheten stammenden Teile des alt- A) So Kittel in seiner Geschichte des Volkes Israel, Bd. II, 2. Aufi. (1909), S. 120, 461 nsw. und in seinem Obergutachten, S. 30 usw. *) Demgegenüber bemerkt Kittel in der 3. Auflage von Bd. H seiner Geschichte (1917), S. 300, Anm. 3 bloß folgendes: ״Es ist unbestreitbar, daß der öffentliche Kultus « sich weder mit der Volksreligion noch mit der Religion der führenden Geister deckt“. Aber es handelt sich ja um den in seiner Geschichte durchweg gebrauchten Ausdruck ״offizielle Religion“ und nicht um ״öffentlichen Kultus“. Folglich bleibt meine 1915 a. a. O. gegebene Kritik bestehen. 28