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Jeschurun · 1919-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1919) · p. Seite 393

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1919)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1919)
Date
1919-07-01
Page
Seite 393 (sequence 71)
Language
German
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Gesetz und Freiheit. 393 getreten sei“. An der sehr langen Begründung dieses Urteils seitens des Oberlandesgerichts interessiert uns für unser Thema nur der Schluß: ״Die Gesamtwirkung aller eingetretenen Erschwernisse ist derart, daß die Erfüllung der Verträge, wollte man sie zu dem vereinbarten Zeitpunkt nach Friedensschluß verlangen, für die Beklagte wirtschaftlich eine ganz andere Leistung sein würde, als sie die Parteien zurzeit des Vertragsabschlusses im Auge hatten. Ein solches Risiko hat die Beklagte nicht übernommen. Vielmehr müssen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte die Verträge dahin verstanden werden, daß der Beklagten nicht mehr als das gewöhnliche, von einem verständigen Kaufmann zu übernehmende Risiko auferlegt werden sollte.“ Und so wurde ein ordnungsmäßig geschlossener, gültig gewesener Vertrag, nach höherem Recht — nämlich ״mit Rücksicht auf die Verkehrssittew — für hinfällig erklärt. Die Sitte kann das Gesetz verdrängen, schwer aber nur das Gesetz die Sitte: die Thora muß Rücksicht nehmen auf die Sitte der Blutrache, die in Zeiten noch schwacher staatlicher Gewalt das Leben sicherer schützte — und noch heute, bei nomadisierenden Völkern und in Ländern schwacher Staatsgewalt besser schützt — als der Buchstabe des Gesetzes, hinter dem keine Macht steht. So räumt sie dem Totschläger einige wenige Städte ein, in denen es möglich war, mit geringen Machtmitteln ihn vor der Blutrache zu schützen. Sie billigt sie nicht ausdrücklich, aber sie verurteilt sie auch nicht. Wie hätte auch in Zeiten staatlicher Ohnmacht, die auch in Israel; keine Seltenheit waren, das Leben anders geschützt werden können?! ״In jener Zeit war kein König in Israel, jeder tat was recht war in seinen Augen.“ Aber selbst in Zeiten mächtiger Könige war die Blutrache noch nicht ausgestorben. David muß — ganz gegen das Gesetz der Thora, daß Söhne nicht wegen der Missetat der Väter sterben sollen — 2 Söhne ünd 5 Enkel Sauls der Blutrache der Gibeonim ausliefern, (TL Samuel, K. 21, V. 8 u. 9) und Davids eigener Sohn, Absalon, war in Gefahr, der Blutrache zu verfallen (II. Samuel, K. 14, V. 7 u. 11).

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