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Jeschurun · 1919-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1919) · p. Seite 391

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1919)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1919)
Date
1919-07-01
Page
Seite 391 (sequence 69)
Language
German
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Gesetz und Freiheit. 391 tisches Recht). Vermutlich will das Inverbindungbringen des starren Rechts mit dem Namen Sodom nur besagen, daß ein Gemeinwesen, in dem das starre Recht zur Anwendung gebracht würde, oder werde, dem Untergang geweiht sei. Denn, daß diese Bezeichnung auf eine in Sodom geübte richterliche Praxis ginge, erscheint ausgeschlossen. Nach dem, was die Thora über Sodom berichtet, ist es höchst unwahrscheinlich, daß es dort so etwas wie Richter oder Beamte gab, die für Anwendüng irgendwelcher Gesetze sorgten. Die Zustände in Sodom, wie sie sie schildert, sind aber gerade ein Beispiel dafür, wie auch in jenen Tagen die Ungebundenheit der Menschen — hielten sie sich doch nicht einmal an die natürlichen Gesetze gebunden — zur Unfreiheit führte. Die Art und Weise, wie uns über Sodom berichtet wird, beweist aber auch, daß die Ungebundenheit, wie sie dort herrschte, im Lande nicht allgemein war. Andrerseits wissen wir aus der Geschichte Abrahams, daß schon seine Generation sich durch Rechtsbrauch gebunden fühlte: Nach dem, was Sarah über die Erbschaft Isaaks sagt, ״denn nicht erben soll der Sohn dieser Magd mit meinem Sohne, mit Isaak“, muß es ein Erbrecht gegeben haben, und nach dem Unterschiede, der zwischen dem Erbrecht Isaaks und dem Erbrecht Ismaels gemacht wird, und nach der Behandlung seiner Mutter, muß es auch ein für legitime Frauen und Sklavenfrauen unterschiedliches Eherecht gegeben haben. Mit’ der Zeit hat sich aus der Sitte das Recht (״was Sitte ist, ist sittlich“), aus dem Rechtsbrauch das Gesetz entwickelt, und je weiter die Kultur fortgeschritten ist, je zahlreicher und komplizierter die Beziehungen der Menschen mit fortschreitender Kultur geworden sind, desto mehr Gesetze wurden erforderlich, um durch neue Bindung des einzelnen die durch die Vielfältigkeit der Beziehungen immer wieder in Gefahr geratene Freiheit der Gesamtheit zu gewährleisten. Denn jede neue Beziehung der Menschen zueinander, die durch neue Einrichtungen, neue Gewohnheiten, neue Besetzung von Gebieten usw. geschaffen wird, eröffnet wieder neue Möglichkeiten der Unfreiheit der Gesamtheit, oder 27*

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