Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1919)
- Date
- 1919-07-01
- Page
- Seite 379 (sequence 57)
- Language
- German
- Belongs to
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Salomon Kajjem Kaddisch, der erste kurbrandenburg. Landrabbiner. 379 Clar zu sagen, ist durch diesen anders nicht vermeinet, alß unß undt die im Lande wohnhafftig Polnische1) Juden in Confession2) zu bringen undt zu veruhrsachen, daß hinfdhro keine Oesterreichische Familien ins Landt kommen sollen, die vor» gesezte Obrigkeit, ja gar Ihr Churf. Durchl., dardurch von unß überlauffen undt wir endtlich in Ungnade, gerathen solten. Daher gelanget an Ew. Churf. Durchl. unser ganz unterthänigstes Bitten, die 50 privilegirte Österreichische Familien bey dero in Gnaden erhaltenen Privilegio zu schützen, ümb daß kein Jude, wer der auch sein möge, mit unß desgleichen wir 50 einer mit dem andern nichts zu schaffen oder zu gebieten haben solle. Jedoch im Fall einiger Jude einige Geldtanföderung an unser einen zu haben vermeinete, weiln etwa er mit demjenigen Jüdischen Hechten gemäß accordiret, solle der Beklagte verbunden sein, innerhalb dreyer Tagesfrist durch von beyden Theilen erwehlten zweyen Jüdisehen Commissarien3) zu erscheinen und Hechtens erwarten. Weill nuhn solches der Billigkeit gemäß, leben wir in Hoffnung, von Ew. Churf. Durchl. mit dero Gnaden Handt undt Siegel ümb solches gnädigst versehen zu werden. So wir unß in unterthänigsten Gehorsam befehlen. Ew. Churf. Durchl. unterthänigst gehorsamste N. undt N. Österreichische Familien in Berlin. Des Kurfürsten Absicht war es keineswegs gewesen, den Österreichern einen Habbi aufzudrängen. Er hatte geglaubt, daß der Vorschlag Israel Aarons mit ihrem Einverständnisse _ o ף In Wirklichkeit stammte nur ein Teil der bisherigen Ansiedler ans Polen. 2) So für Confusion. Der Vereinigung mit den Einheimischen konnten sich die Österreicher schließlich doch nicht entziehen. Schon Juni 1673 standen an der Spitze der Berliner Judenschaft als »Vor- Steher“ der Deutsche Jeremias Jakob aus Halberstadt (Schutzbrief v. 11. Juli 1672) und der Österreicher Abraham Eieß. Jeremias Jakob gehörte nicht zu den österreichischen Exulanten (Zur Berichtigung ▼on Ackermann, Gresch. d. Juden in Brandenburg S. 69). 8) Wer sollte aber entscheiden, wenn die beiden Kommissare verschiedener Meinung waren?