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Jeschurun · 1919-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1919) · p. Seite 378

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1919)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1919)
Date
1919-07-01
Page
Seite 378 (sequence 56)
Language
German
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378 Salomon Kajjem Kaddisch, der erste kurbrandenburg. Landrabbiner. keiten konnten ihnen der Rabbi als gefügige Kreatur des Hofjuden bereiten! Jetzt kam ihnen zugute, daß in ihrem Privileg nichts von einem Rabbiner stand. In Zivilsachen wollten sie vor dem Bürgermeister verklagt werden, und in Angelegenheiten des jüdischen Gesetzes brauchten sie den Landsberger nicht, sie hätten größere Gelehrte in ihrer Mitte. Die ganze Sache laufe darauf hinaus, sie mit den einheimischen polnischen Juden zu vereinigen und die Zuwanderung weiterer österreichischer Familien zu verhindern. Wollte einer der Ihrigen den Landsberger als Rabbiner annehmen, so sollte es den andern nicht zum Nachteil sein. Im übrigen sollte bei Streitfällen aus jüdischem Recht von jeder Partei ein jüdischer Kommissar bestellt werden, die dann beide zusammen entscheiden sollten, was Rechtens ist. Die Eingabe, die sie deshalb an den Kurfürsten richteten, verdient wegen des Selbstbewußtseins der österreichischen Ansiedler und wegen ihres Bestrebens, unter sich zu bleiben, besondere Beachtung. Durchlauchtigster Churfürst, gnädigster Herr. Ew. Churf. Durchl. mit diesen Memorial zu behelligen, werden wir auß nachfolgender Uhrsach genötiget, indem wir Oestereichische Familien in diesem Lande niederzulaßen unß unterfangen, der Meinung, in solcher Ruhe zu leben, daß auch einige Herschaffit von unß nicht solle überlauffen werden. Nuhn aber müßen wir vernehmen, daß man1) trachtet, unß za beunruhigen undt unter einen vermeinten Rabbinen, genandt Rebbe Cayen, unterwürfig zu machen, welches nichtes alß TTneinigkeit ״undt Verwirrung causiren möchte, auch ferner andere übele Intentiones darhinter stecken. Wann nuhn, Durchl. Churfürst, der Buchstaben unserer erhalten Privilegia2) klar, daß wir in Civil-Sachen vor Bürgermeister müßen verklaget werden, was die Jüdische Ceremonie undt Gesatz betreffend^ haben wir seiner Rebbe Cayen daß Geringste nicht nötig und, ohne Ruhmb zu melden, noch welche unter unß seindt, die ihn in Studio weit übertreffen. Doch aber, solte einer oder mehrer von unß ihn zu Rabbinern annehmen wollen, solle es den andern Familien ohne Nachtheil undt Schaden zuläßig sein. נ) Israel Aaron. 2) Hds. Privilegio.

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