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Jeschurun · 1919-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1919) · p. Seite 376

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1919)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1919)
Date
1919-07-01
Page
Seite 376 (sequence 54)
Language
German
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376 Salomon Kajjem Kaddisch, der erste kurbrandenburg. Landxabbiner^ zwey Theil Sr. Ch. Dhl. als Landesfürsten und der dritte Theil den Armen ausgerichtet werde1), worbey sieh aber der Rabbi bey Vermeidung ernster Bestraffung zu hüten hatt, daß dabey kein Unterschleif geschehe und daß er sich keiner andern Sachen und Händel Erkändtnüs anmaße, als welche, wie obgedacht, zu ihren Ceremonien, Ritibus und Gebräuchen gehören. Solte aber jemandes der Juden, so von gemeltem Rabbi in eine Geldstrafe condemniret worden, sich wiederspenstig erzeigen und dieselbe nicht erlegen wollen, so soll der Rabbi schuldig seyn, solches bey denen commendirenden Officiren, so einige selbigen Ortes vorhanden, oder in Mangelung deren dem regirenden Bürgermeister des Ortes, wo der Delinquente befindlich, anzumelden, denen dan hiermit gnädigst anbefohlen wird, dem Rabbi wieder dergleichen ungehorsamen Juden die hülfliehe Hand zu bieten und denselben dahin anzuhalten, daß der Verbrecher die vom Rabbi ihm dictirte Straffe erlege. Uhrkundlich2) Gnadensiegel Cölln etc. den 20. Febr. Anno 1672. R; v. Canstein. Zum Rabbi der Kurmark wurde der bisherige neumärkische Rabbiner bestellt. Das Rabbineramt der Neumark behielt er bei und übernahm außerdem das neugeschaffene Rabbinat der kurmärkischen Juden als deren• alleiniger Rabbiner. Wo er seinen Sitz in der Neumark hatte, konnte bisher nur vermutet werden, auch war es unklar, ob er 1672 seinen Wohnsitz nach Berlin verlegte. Die weiter mitgeteilten Dokumente zeigen jedoch endgültig, daß er seinen Sitz in Landsberg an der Warthe hatte und auch nach 1672 dort verblieb. Die *Ernennung des Landsberger Rabbiners geschah auf Ersuchen des kurfürstlichen Hofjuden Israel Aaron. Dieser, schon vor der Einwanderung der Österreicher in Berlin ansässig, hatte es beim Kurfürsten durchgesetzt, daß den ersten neuen Ansiedlern ins Aufnahmeprivileg geschrieben wurde, sie י) und — werde fehlt bei Mylius. 2) Die volle Ausfertigung bei Mylius schließt: ״Uhrkundtlich habe[n] Se. Churfl. Durch! solches eigenhändig unterschrieben und mit dero G-naden-Siegel bedrucken lassen. So geschehen Cöln an der Spree den 20. Februarii Anno 1672. Friederich Wilhelm. (L. S.)

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