Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1919)
- Date
- 1919-07-01
- Page
- Seite 374 (sequence 52)
- Language
- German
- Belongs to
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374 Salomon Kajjem Kaddisch, der erste kurbrandenburg. Landrabbiner. Kinder unterrichtet, zu haben“. Eines Rabbiners geschieht nicht Erwähnung. Es ist dies um so auffallender, als das Edikt sonst sehr ausführlich alle Rechte und Pflichten der neuen Ansiedler aufzählt. Eine Erklärung bietet ein Schreiben, das vier Monate nach Veröffentlichung des Edikts der Präsident des Geheimen Rats, Freiherr v. Schwerin, an den Kammersekretär Sturm richtete: P. P. Insonders grosgünstiger Herr Sturm. Imfall den ersten Juden versprochen, einen Rabbiner zu halten, undt das diese letztte nicht auch sonderliche Promesse desfals haben, so befinde ich kein Bedencken bei dem übersandtten Project. Mir deacht aber, das diesen letzteren nicht erlaubet, einige Gottesdienst außerhalb dem privatum*) in den Heusern zu halten, auff welchen Fall ihnen auch nicht zustehen würde, einen Rabbiner zu gebrauchen. Ich bitte, es mit dem Herrn v. Canstein* 2) zu reden. Göttlichem Schutz empfolen, verbleibe S. D . . . O. F. v. Schwerin Landesberg den 29. Sept. 1671. Da den Juden kein öffentlicher Gottesdienst eingeräumt war, stand ihnen auch kein Rabbiner zu. Dieser hätte dem jüdischen Kultus öffentlichen Charakter verliehen. Daher lehnte Schwerin ein ihm vorgelegtes Projekt ab. Er billigte es nur für den Fall, daß den ersten Ansiedlern ein Rabbiner versprochen worden sei und diejenigen, die sich später niederließen, kein ״sonderliches“ Versprechen in dieser Richtung erhalten hätten. Worin das Projekt bestand, läßt sich leider urkundlich nicht feststellen. Vielleicht handelte es sich bereits damals um den Plan, einen gemeinsamen Rabbiner für alle märkischen Juden zu bestellen. Diesem Projekte stimmte Schwerin zu, wenn ein Versprechen, überhaupt einen Rabbiner halten zu dürfen, den ersten Juden, Abraham Rieß und Benedict Veit in Berlin, erteilt und den späteren Ansiedlern ג) So. 2) Präsident der kurmärkisclien Amtskammer.