Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1919)
- Date
- 1919-07-01
- Page
- Seite 335 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Einiges zur Würdigung der religionsgesetzlichen Chalizah. 335 und durch solche Weigerung dem Zustandekommen des Ehebundes hinderlich werden könnten, will ich nur beiläufig erwähnen“. מDiese letztere Befürchtung, mein verehrter Herr“, entgegnete der Andere, ״hat nur dann einen Schein von Wahrheit für sich, wenn der Chalizah-Schein, wie es heute noch immer geschieht, in hebräischer oder chaldäischer Sprache vorgelegt wird. Ungelehrte und beschränkte Brüder des Bräutigams werden hinter einem solchen Schein, wenn sie lange Zeit zu reiflicher Erwägung haben, leicht eine gefährliche Schlinge vermuten, und die Erklärung und die beruhigende Versicherung des Rabbiners wird manchen nicht ausreichend zu beruhigen vermögen. Noch eins: glauben Sie, daß ein solcher Chalizah- Schein rechtlich verbindend sei?“ ״Für den braven und redlichen Schwager gewiß, und der Schein gewährt bei einem solchen mindestens den Vorteil gegebenen Falles als Beweis der von ihm eingegangenen Verpflichtung und als Mahnruf zu ihrer Erfüllung zu dienen. Ob die Erfüllung auf Grund desselben unter Mitwirkung des weitliehen Richters erzwungen werden könnte, sind Sie besser zu beurteilen im Stande als ich“. ״Allerdings würde an sich die fremde Sprache der Giltigkeit des Verpflichtungs-Scheins nicht im Wege sein, vorausgesetzt, daß der Verpflichtete nicht böswillig mangelnde Sprachkenntnis und mangelndes Verständnis des Inhalts vorschützte. Doch setzen wir den günstigen Fall, daß der wortbrüchige Schwager diesen Einwand nicht erhebt. Können Sie denn einen Baumeister, der sich durch rechtsgiltigen Vertrag zum Aufbau eines Hauses verpflichtet hat, zu direkter Erfüllung dieser rechtsverbindlichen Zusage anhalten? Allerdings, Sie dürfen, wenn der Richter Sie dazu ermächtigt, den Bau auf Kosten des Säumigen durch einen anderen Baumeister aufführen lassen. Der Richter wird jenen auch verurteilen, Ihnen den nachweislich aus seiner Versäumnis erwachsenen Schaden zu ersetzen. Aber es dürfte der unglücklichen Witwe wohl schwer, vielmehr unmöglich sein, mit Angabe einer bestimmten