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Jeschurun · 1919-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1919) · p. Seite 332

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1919)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1919)
Date
1919-07-01
Page
Seite 332 (sequence 10)
Language
German
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332 Einiges zur Würdigung der religionsgesetzliehen Chalizah. anerkannten Naturgesetze, Herr im Hause. Um aber als Herr auftreten zu können, muß man — einen Schuh am Fuße haben. Wir haben offenbar ein Gefühl erhöhter Kraft und Selbstständigkeit. indem wir den mit dem Schuhe bekleideten Fuß auf die Erde setzen, weil wir fester und geräuschvoller auftreten, als mit dem vom Schuhe entblößten Fuße. Darum ist es Vorschrift des Gesetzes, an Tagen strenger Trauer und am höchsten Bußtage Gefühle der Demut und Niedrigkeit zu bekunden und in uns zu erwecken, indem wir den Fuß seiner gewöhnlichen Lederbeschuhung entkleiden. Auf Edom seinen Schuh werfen heißt daher in der Psalmensprache1) soviel als: vom Lande Edom Besitz ergreifen; und schon in den Tagen der Bichter Israels war es Sitte2), daß bei Kauf- und Tauschgeschaffen, um jegliches Ding zu bestätigen, einer einen Schuh auszog und solchen dem anderen darreichte, das heißt nach dem schlichten Wortverstande: man entäußerte sich eines Hechtes, eines Besitzes, eines bestimmten Machtgebietes und übertrug es auf andere durch Ausziehen und Darreichen des Schuhs3). Läßt sich nun der Bruder des Verstorbenen, welcher durch Vollziehung der Schwagerehe in dessen Namen eintreten, das heißt der Erbe seiner Hinterlassenschaft werden könnte, von der Witwe öffentlich den Schuh ausziehen, so versteht die anwesende jüdische Gemeinde die symbolische Bedeutung dieses Aktes dahin, daß der Mann einmal auf das erwähnte Recht, seinen Bruder ausschließlich zu beerben, verzichte, dann aber auch auf jedes Recht, in dem Hause seiner Schwägerin als Herr aufzutreten". ״Aber das öffentliche Ausspeien?", fragte mit leichtem Zeichen von Widerwillen eine jüngere Dame. ״Nun, ich glaube, darauf hingewiesen zu haben, daß das Ausspeien in Gegenwart eines anderen keineswegs notwendig 4) Ps. 50, 10 u. 108, 10. 2) Ruth 4, 7. *) Nach Rabbi Jehudah und Rab Baba Mezia fol. 47 a entäußerte man sich in gleicher Form des Gegenwertes.

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