Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1919)
- Date
- 1919-07-01
- Page
- Seite 330 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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W₪₪₪₪₪₪₪₪₪^₪₪₪₪₪₪₪₪^₪₪₪₪₪₪₪₪M^₪₪a₪₪mmmam₪m₪₪m₪₪₪₪m₪₪₪mmmmk.< 330 Einiges znx Würdigang der religionsgesfetzlichen Chalizah. Treue bewahren; sie soll auch in unserer Zeit nicht aus dem Hause desselben hinaustreten, um einem anderen Manne anzugehören, bis ein Bruder des Verstorbenen ihr die zartsinnig geopferte Freiheit der Selbstbestimmung wiedergibt.״ Jetzt mischte sich wieder die Dame ins Gespräch, deren ästhetisches Gefühl durch die Form des Chalizah-Aktes und durch die Erinnerung an dieselbe beleidigt wurde, und sie batden wohlwollenden Alten, freilich schon mit einiger Zurückhaltung, er möge doch der Gesellschaft etwas über die Bedeutung dieser seltsamen Form, besonders über die des öffentliehen Schuhausziehens und des ״fürchterlichen“ Ausspeien s mitteilen. ״Wenn Sie auch“ begann dieser wieder, ״das betreffende׳ Gesetz nicht aus jener berühmten Bibelübersetzung kennen, laut welcher der Witwe angeblich geboten wird, dem Schwager ins Gesicht zu speien, so scheint Ihnen, meine Verehrte, doch >das in Wahrheit gebotene Ausspeien in seiner Gegenwart immerhin für einen Beweis des Abscheus, für ein öffentliches Zeichen der Verachtung zu gelten. Aber würden Sie denn, wenn ein zufälliger Hustenreiz oder dergleichen Sie dazu veranlagte, Bedenken tragen, den Speichel Ihres Mundes in Gegenwart Ihres zweijährigen Töchterleins oder auch Ihrer vertrauten Dienerin zur Erde gelangen zu lassen? Und Sie verachten doch nicht die treue Dienerin, noch weniger verabscheuen Sie das liebliche, gute Kind! Dazu verliert jedes Tun notwendig seine verletzende Beleidigung, wenn jemand, wie in diesem Falle der Schwager, es sich offenbar ohne Zwang und durchaus freiwillig antun läßt. Daß aber die Chalizah mit voller Zu- Stimmung des Schwagers vollzogen werde, läßt der Rabbinerdiesen vor Beginn des eigentlichen Aktes oft und deutlich genug versichern. Doch ich will mit Ihrer Erlaubnis den Vorgang ordnungsmäßig erklären: Nach den üblichen Vorfragen gibt die Witwe dem versammelten Kollegium öffentlich die ihrem Wortlaute nach in der Thora vorgeschriebene Erklärung ab, daß der Bruder ihres verstorbenen Mannes sich weigere, seines Bruders Namen in Israel wiederherzusteBen, und die Schwagerehe