Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 308 (sequence 86)
- Language
- German
- Belongs to
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308 Die legitime und die sogenannte ״Yolksreligion“ Israels. sprechen zu können, schöpften ihre Kunde aber z. B. aus Träumen. Denn sie riefen: ״Wir haben geträumt, wir haben geträumt44 (Jer. 23, 25), während Jeremia und seine Reihe (7, 25) durchaus den Traum als Quell ihrer .Weissagungen verworfen haben (23, 28: Wie reimen sich Stroh und Weizen zusammen!). — Zweitens ließen sich manche Israeliten auch zur Zauberei oder Magie verleiten, denn schon im alten Bundesbuche wird die Beschwörerin mit dem Tode bedroht (2. Mos. 22, 17). — An dritter Stelle drängt sich der Götzendienst vor unser betrachtendes Auge und zieht mit seinen verschiedenen Arten in langer Reihe an uns vorüber. Denn da es leider in der Natur des Menschen liegt, daß er das Fremdartige oft höher als das Einheimische schätzt, so waren gar manche Israeliten geneigt, die Götter der Völker anzubeten, mit denen sie auf ihren Wanderungen in Berührung kamen (4. Mos. 25,1 ff.), oder die unter ihnen wohnen blieben, wie die Kanaaniter, oder später ihnen bekannt wurden, wie die Assyrer mit ihrem Gestirnkultus (hauptsächlich seit 740). — Doch wenden wir unser Auge von dieser religiösen Neigung, die im ersten Satze des Zehngebots verurteilt wird, schon zu einer vierten Art des religiösen Verhaltens, die im nächsten Satze des Zehngebots verworfen wird, und das ist der Bilderdienst oder die Idololatrie. Wie sehr liebt es doch der Mensch, sich das Geistige zu versinnlichen und deshalb auch die Gottheit sich durch Produkte der Plastik zu vergegenwärtigen oder durch Gemälde augenfällig zu machen! Dürfen wir uns da wundern, daß dieses Bestreben sich auch in Israel vielfach geltend machte? Eine fünfte Art" falscher Religion war eine schreckliche und abscheuliche Art von Kultushand־ lungen, wie die Menschenopfer und die Tempelprostitution (1. Mos. 38, 14 usw.). Denn hauptsächlich letztere war zugleich eine Huldigung vor der Sinnlichkeit und wird deshalb vom israelitischen Gesetz mit Abscheu verpönt (5. Mos. 23,18). — Endlich sechstens gehören hierher solche un־ moralischen Handlungen, von denen man einfach sagte, sie seien eine Torheit, d. h. eine Schandtat, in Israel (1. Mos״