Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 296 (sequence 74)
- Language
- German
- Belongs to
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296 Einige Bemerkungen zu Babbi Meir’s Lehrmeinung. wo unsere Halachah auf die Niederschrift aller kanonischen Bücher ausgedehnt wird und auf die aus dem Buche Jeremia abgeleitete Voraussetzung aufgebaut wird, daß der Schreiber vor dem Schreiben jedes Wort auszusprechen und nach dem G-ehör niederzuschreiben habe. Wir merken noch an: Als Träger der Tradition von der großen Schriftvertrautheit des B. Meir erscheint in unserer Talmudstelle B. Abbahu, der bei einem Zeitabstand von ca. 150 Jahren B. Meir nicht persönlich gekannt hat. Mag er einerseits seine Behauptung von der die Halachah aufhebenden Schrifterfahrung des B. Meir aus dessen eigenem Bekenntnis, wie es die oben angeführten Boraithas in Eruwin und Sotha auf bewahrt haben, schöpfen,; so mag andererseits ein verwandter Zug seiner eigenen Geistesrichtung, gerade ihn das Andenken an die Bedeutung seines großen Vorgängers haben aufbewahren lassen. Nachdrücklichst rühmt nämlich der Midrasch Babbah Koheleth zu Kap. 7,18 B. Abbahus Stärke in der Beherrschung des Tnach 7(טוב אכזר תאחוז בזה. זה מקרא רגם נלזה אל תכה יד זה מכו:ה. וידא אלדים יצא את פלה.כגון ר' אבהד דקיסרין wie auch B. Abbahu im Talm. babli Abodah Sarah 4,1 den Minim zur Aufklärung über dieses bei vielen jüdischen Gelehrten vermißte Wissen die Auskunft gibt: אנן דנבכיהינן כבייכד רבליכן אכפצבין וידעיכן דבלעייביכן בקראי wir, die wir (durch die engen Beziehungen zu den römischen Behörden) zum Verkehr mit Euch gezwungen sind, geben uns dem Schriftstudium mit Eifer hin und erforschen die Verse, um Euren Einwendungen Stand halten zu können. Die virtuose Kenntnis der heiligen Schrift, verbunden mit der peinliehen Vorsicht bei ihrer genauen Wiedergabe, die beide einen hervorragenden Charakterzug des B. Meir bilden, haben nun offenbar das seelische Motiv zu seinem bekannten Ausspruch in Aboth III, 8 gegeben. ר' דרסתאי ברבי י:אי מכורה ר, מאיר ארנלר כל הנבוכה דבר אהד ממעוכתו מעלה עליו הכתוב כאלו בלתהייב בכפנבר. B Dostaj bar Janai sagte im Namen von B. Meir: Wer etwas von dem Gelernten vergißt, dem rechnet es die Schrift an, als wäre rer todeswürdig. Denn ein Meir, der in eifrigster Gedächtnispflege sich die Schrift zu eigen gemacht hat, der sich immer bewußt ist, wie jede noch so geringe Änderung im Wortlaute des hl. Textes von den verhängnisvollsten Folgen begleitet ist, muß ein Vergessen der im Anschluß an die Eigenart des Schriftausdrucks gelehrten mündlichen Lehren, ein ungenügendes Ausbilden der Gedächtniskraft, als to des würdiges Verbrechen ansehen, da es ja in seinen Wirkungen derselben Gefahr wie die Änderung des Textes selbst Nahrung gibt. Eine noch deutlichere Illustration zu B. Meirs Wertschätzung des Gedächtnis Vermögens, ja eine förmliche Spiegelung der eigenen auf das unverlierbare Einprägen gerichteten Geistesverfassung und der zuverlässigen Exaktheit seiner Kopistentätigkeit scheint uns in der die praktische Bechtspflege berührenden Lehrmeinung “אחריות לאו טעות סופר» zu liegen. Die in der Mischnah Babba Mezia I, 6 angeführte Meinungsverschiedenheit