Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 293 (sequence 71)
- Language
- German
- Belongs to
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.Zwei Kapitel aus dem neuesten Bande der ״Doroth Harischonim“. 293 von einundsiebenzig Männern richten. Man darf zu einem ,willkürlichen Krieg nur nach Entscheidung des Gerichtes von 71 (das Heer) hinausführen. Man darf die Stadt oder die Tempelhöfe nur nach Entscheidung des Gerichtes von 71 erweitern. Man darf Gerichte für die Stämme nur nach Anordnung des Gerichtes von 71 einsetzen. Eine verderbte Stadt darf nur durch das Gericht von 71 verurteilt werden.“ Von all diesen Dingen, für die einzig und allein das große Synhedrion in der Quaderhalle kompetent gewesen, ist in Jabne keine Bede gewesen. Ja noch mehr. Das Beth-Din in Jabne hat sich nickt einmal die Befugnisse des 23gliedrigen Beth-Din angemaßt, das doch, solange das große 71gliedrige Synhedrion in der Quaderhalle getagt hat, das Becht hatte, Entscheidungen in Kapitalverbrechen zu treffen. Diejenige Tätigkeit, in der es tatsächlich die Erbschaft des Beth- Din der Quaderhalle antrat, hatte wohl früher zum Tätigkeitsbereich dieser Behörde gehört, ist aber nicht an die Quaderhalle gebunden gewesen. Weiter in den Kapiteln 30, 31 bespricht Halewy des Näheren diejenigen Anordnungen, die von B. Jochanan b. Sakai bald nach der Zer- Störung des Tempels getroffen worden sind. Diese haben nichts gemein mit den Fragen, deren Beantwortung nur von dem Synhedrion in der Quaderhalle erfolgen konnte. Ja, sie können zum größeren Teil nicht einmal als eigentliche תקכרת zum Schutze des Gesetzes angesehen werden. Sie betreffen vielmehr Änderungen, die durch die neue Lage, durch die Zerstörung des Tempels herbeigeführt, gegeben waren. So die Bestimmung, daß nunmehr, da der Tempel nicht mehr stand, die Zeugen nicht mehr den Sabbath entweihen durften, um rechtzeitig beim Beth-Din einzutreffen, mit Ausnahme der beiden Monate Nissau und Thischri, weil es sich in diesen um die rechtzeitige Bestimmung der Festtage gehandelt. Ferner die Bestimmung, daß die Zeugen den Neumond nunmehr, da die Befürchtung, die Leviten könnten in ihrem Vortrag des angemessenen Psalms gestört werden, weggefallen, am ganzen Tage des 1. Tischri empfangen werden konnten. Die Einführung, daß auch beim Beth-Din in Jabne am Bosch-hasehanah der auf Sabbath fiel, das Schofar geblasen werden sollte, war ganz sinngemäß, da auch bei diesem Beth-Din die bekannte Befürchtung טגמא יעבירנו wegfiel. Mit dieser תקנלר hat B. Jochanan mit nichten das Synhedrion zu Jabne mit allen Bechten und Kompetenzen des Beth-Din in der Quaderhaile ausstatten wollen. Ähnlich verhält es sich auch um die übrigen Anordnungen, die uns von B. Jochanan b. Sakai berichtet werden. Es ist keine unter ihnen, auch nicht die völlig neuen Einführungen: daß der Lulaw außerhalb des Tempels sieben Tage genommen wird in Erinnerung an den Tempel, und daß am ganzen Tage der Omerschwingung das neue Getreide verboten sein soll, die ihrem Wesen nach einen Appell an das große Beth-Din der *Quaderhalle erfordern würde. Es waren wohl Verordnungen, die nur von einer Oberbehörde, von einem Beth-Din ausgehen können. Solange das große Synhedrion in der Quaderhaile getagt hat, sind auch dererlei Anordnungen