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Jeschurun · 1919-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1919) · p. Seite 280

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1919)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1919)
Date
1919-05-01
Page
Seite 280 (sequence 58)
Language
German
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280 Mischna Sabim V, 12 historisch begründet. genießen wie Priesterhebe und dgl.7 und sieh nicht auf das Reinheitsgesetz in der Ehe bezog, so mochte das wohl ausreichen. Die späteren Amoraim sind in der Begründung der erwähnten Verordnung geteilter Meinung. Die eine geht dahin, man könnte, wenn man das nachträgliche Wannenbad gestatte, zu der falschen Ansicht kommen, daß dieses mit dem Tauchbad zusammen die Reinigung bewirke. Die andere Meinung geht dahin, daß man die Reinigung ganz allein dem Wannenbad zuschreiben könnte, und daß alsdann mit der Zeit das Tauchbad, das doch einzig allein der gesetzlichen Vorschrift genügt, in Wegfall kommen könnte, (b. Sabbath 14 a). Diese Ansicht scheint vom Talmud akzeptiert zu sein. Aber hier bleibt wiederum die Frage offen, daß dann erst recht die Verordnung auch für die Reinheit in der Ehe ihre Geltung hätte haben müssen. Maimonides entscheidet sich, wie aus Hfl. Ab Hatuma IX, 1 ersichtlich für die zuerst angeführte Auffassung; es könnte sich die Meinung bilden, daß das Tauchbad im Verein mit dem Wannenbad die Reinigung bewirke, das hätte aber, wenn auch nicht eine► Vernachlässigung, doch eine Gering- Schätzung des Tauchbades zufolge gehabt und die für die höheren Grade .der Reinigung erforderten Gedankenrichtung wäre da nicht zu erwarten gewesen; Maimonides erklärt also das אלו ואלו nicht als diese oder diese, sondern diese im Verein mit diesen. Dadurch erledigt sich nun auch die Frage, warum die Verordnung sich nicht auch auf das Reinheitsgesetz in der Ehe erstreckt. Daß das Tauchbad zur Zeit der Verordnung nicht vernachlässigt wurde, dafür ist dies der treffendste Beweis, das aber eben war es, was in der Zeit der Entstehung des Christentums einen Feldzug gegen diese Institution des Tauchbads der stehenden Gewässer eröffnete, die man als eine rabbanitische Einführung ansah, nicht aber gegen die Reinheitsgesetze an sich, welche die Judenchristen noch beobachteten 1). Damit verstehen wir den Spott über die nachträgliche Waschung ג) So forderten sie noch für die Proselyten das Tauchbad. Vgl. Hoennicke *Das Judenchristentum“ (Berlin 1908) S. 214f.

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