Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 273 (sequence 51)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Zur Würdigung einer talmudischen Schriftauslegang. 273 Die Antwort darauf ist folgende: Das Recht der mündliehen Lehre, von dieser Methode Gehrauch zu machen, gründet sich auf deren Übereinstimmung mit der schriftlichen Lehre. Die heilige Schrift selber wendet diese Methode an und hält es für richtig, einer speziellen Vorschrift zuweilen eine Begründung zu geben, die, wenn sie folgerichtig durchgeführt würde, eine Konsequenz hätte, die nicht im Sinne der Schrift wäre. Zwei Beispiele sollen uns das beweisen: Ex. 21,20 £: ״Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock schlägt, so daß er ihm unter der Hand stirbt, so soll er (mit dem Tode) bestraft werden. Wenn er dagegen einen oder zwei Tage leben bleibt, so soll er nicht bestraft werden כי כספו הוא, denn er ist sein Eigentum.“ Es wird also die Bestimmung, daß der Schläger im zweiten Ealle von der Strafe frei bleibt, damit begründet, daß der Knecht sein Eigentum sei. Die Begründung, daß durch das Eigentumsverhältnis die normale Strafe aufgehoben wird, müßte logisch zur Folge haben, daß der Schläger auch im ersten Fall frei bliebe. Die Tora läßt aber dort den Umstand כי כספו הוא unberücksichtigt und schränkt dessen Konsequenz auf den zweiten Fall ein. In gleicher Weise wendet der Talmud seine Formel ״der Sabbat ist in eure Hand gegeben, aber nicht ihr seid in seine Hand gegeben“ nur auf den Fall der Lebensgefahr an und läßt eine Erweiterung auf andere Notfälle nicht gelten. Ein zweites Beispiel bietet Maleachi 2, 10: ״Haben wir nicht alle einen Vater, hat nicht ein Gott uns alle geschaffen?“, ein Satz, über den schon viel geschrieben wurde, und der auch im Jeschurun (I S. 215) von Stein-Schweinfurt in einem interessanten Aufsatz ״Bedeutungswechsel von Bibelversen“ behandelt wurde. Der Prophet ermahnt in seiner Rede die Israeliten zu brüderlichem Verhalten gegeneinander und geißelt die Verbindung mit heidnischen Frauen und die damit in Zusammenhang stehende leichtfertige Auflösung der Ehe mit Israelitinnen. Er stellt den zitierten Satz an die Spitze seiner Mahnungen und gibt mit ihm eine Begründung dafür, warum 19