Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 270 (sequence 48)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2292929-2292989-2292992--03563-2296841- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
270 Zeitbestimmungen in der biblisch-talmndischen Gesetzgebung. gegeben wurde, so wäre es ja möglich, daß der Verkauf vorher stattgefunden hätte. Für Fristen, die in Urkunden angegeben werden, gilt die schon früher berührte Regel, daß nach denselben Be- Stimmungen zu verfahren ist wie bei Gelübden; denn hier wie dort ist die im Volke übliche Auflassung maßgebend. Es bedeutet also z. B. ״dieses Jahr“ das laufende Jahr bis zum 1. Tischri; ״ein Jahrct dagegen bedeutet ein volles Jahr (מעת 1(לעת)• Wird als Endtermin ein Zeitpunkt angegeben, der nicht feststeht, z. B. ״bis zur Ernte“, so ist der Beginn der Ernte an dem betreffenden Orte gemeint* 2). Nach dem deutchen bürgerlichen Recht tritt bei einer Verpflichtung, deren Datum auf einen Feiertag fällt, der nächstfolgende Werktag an dessen Stelle. Nach jüdischem Recht wird die Unmöglichkeit, z. B. eine Zahlung am Sabbat zu leisten, als Zwangslage אונס zu betrachten sein, die den Schuldner ohne weiteres von seiner Verpflichtung entbindet3). Denn der Nachweis, das ein äußeres Hindernis die Erfüllung einer Verpflichtung unmöglich gemacht habe, genügt jederzeit, um den Schuldner vor den nachteiligen Rechtsfolgen zu schützen4). (אונס רחמנא פטריה) Der Erlaß eines Moratoriums wäre deshalb nach jüdischen Rechtsbegriffen unnötig. — Eine Ausnahme bildet der Fall, wenn jemand seinem Gläubiger eidlich versprochen hat, ihm bis zu einem bestimmten Tage zu bezahlen, und dieser Tag auf einen Sabbat fällt; hier muß die Zahlung geleistet, oder es muß am Sabbat ein Pfand im Wert der geschuldeten Summe hinterlegt werden5). Eine besondere Stellung nimmt bei den Zeitbestimmungen der Schaltmonat, der 2. Adar, ein. Die einfache Bezeichnung *) Jore Dea 220,7. ף Ebendas. 12. 3) Man vergleiche Ketuboth 2 b, wo auch eine rabbinische Anordnnng als ein Grund zur Entbindung von einer Verpflichtung angesehen wird. (אביס בוזקכהא דתקיכר ליח רבנן). 4J Choschen Mischpat 21 und die Kommentatoren das. 5) Das. 73,7.