Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 269 (sequence 47)
- Language
- German
- Belongs to
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Zeitbestimmungen in der biblisch־talmndiscben Gesetzgebung. 269 Augenblick seiner Geburtsstunde an dem entsprechenden Tage des folgenden Jahres; und ein Haus in einer Festungsstadt kann von dem Eigentümer eingelöst werden, bis ein volles Jahr vom Augenblick des Verkaufs an verflossen ist. (S. III. B. M. 25, 29 ff.). Bei der Berechnung des Lebensalters eines Menschen wird nach der von den meisten Autoritäten vertretenen Ansicht nicht a momento ad momentum gerechnet, das Jahr gilt vielmehr mit dem Beginn des Geburtstages als vollendet. Ein Knabe wird בר מצרה, wenn sein 13. Geburtstag begonnen hat, auch wenn er erst in der Mitte des Tages geboren wurde. (Das im Talmud häufig hinzugefügte ויום אהד, z. B. ל״ג שנה ויום אהד, bedeutet nur, daß auch das letzte Jahr vollendet sein muß) 1). Der Tag der Geburt wird also bei der Berechnung des Alters mitgezählt. Dies ist auch nach deutschem Recht der Fall, bildet aber hier eine Ausnahme; denn im allgemeinen gilt die Regel, daß der Tag, auf den ein Ereignis fällt, bei der Berechnung weggelassen wird. Nach talmudischem Recht kann es als Regel betrachtet werden ihn mitzuzählen2). So ist z. B. ein Darlehen, bei dem ein Termin für die Rück- Zahlung nicht vereinbart wurde, nach 30 Tagen zurückzuzahlen, wobei der Tag, an dem das Darlehen gewährt wurde, mitein־ gerechnet wird. Auch bei Urkunden über einen Verkauf oder über eine Schenkung ist das in der Urkunde genannte Datum dafür maßgebend, wann die Veräußerung stattgefunden hat. In Jerusalem pflegte man auch die Stunde des Verkaufs anzugeben3). Bei Schuldurkunden, bei denen die Liegenschaften des Schuldners für die Schuld haften, und ein nach der Darlehensaufnahme verkauftes Feld der Wegnahme durch den Gläubiger unterliegt, beginnt die Beweiskraft der Urkunde erst mit dem Datum des folgenden Tages4). Denn da aus der Urkunde nicht ersichtlich ist, ob das Darlehen morgens oder abends *) S. Orach Chajim 53,10 und die Kommentatoren daaelbst. 2) s. jedoch Jebamoth 43 a (.(חריץ בלירם מוברלד בר וחרץ כלירם מוכתארמה בר ף Ketuboth 98 b. 4) Tosaphot Ketuboth 94 a.