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Jeschurun · 1919-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1919) · p. Seite 266

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1919)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1919)
Date
1919-05-01
Page
Seite 266 (sequence 44)
Language
German
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266 Ein Gutachten. ״Israeliten“ (im Gegensatz zu Lewiten) verstanden, die mehr sind als die Lewiten. Allerdings bemerkt schon ערוך לכר, daß der angeführte Vers sich in der Bibel nicht findet (vgl. auch Mag. f. d. Wissenschaft des Judentums 1878 S. 37 f.). Indessen muß dem Talmud eine solche Stelle in irgendeinem Schriftwerke Vorgelegen haben (vgl. einen ähnlichen Fall inErubin2a). Nun schreibt Josephus (ant. 4,8,14): ״In jeder Stadt sollen sieben Vorsteher sein, welche an Tugend und Eifer für die Gerechtigkeit hervorragen. Jeder dp^ (Obrigkeit) sollen zwei Diener (fonjpeTai) aus dem Stamme der Lewiten zugeteilt werden“. Den sieben Vorstehern lag die Rechtsprechung ob. Diese waren keine Lewiten, während die (besoldeten) uroqpETcn. dem Stamme Lewi angehörten. Die ersteren mögen wohl aus dem von Raschi angegebenen Grunde שוטרי זררבים genannt worden sein, zum Unterschied von den Gerichts- Exekutoren (מכים ברצחנד) die ebenfalls שומרים hießen und Lewiten waren (Sifre Deut. 15). Letztere sind vielleicht die {>7n^£1rai des Josephus. Zu Nr. 5. Vgl. noch Choschen Misehzat c. 37 Ende, wonach die טובי זדקדל, welche für die Gemeinde tätig sind, den Richtern gleich geachtet werden. Zu Nr. 6. In dem sehr geschätzten Werke 497 מכתת חנוך wird die Ansicht ausgesprochen, daß die Bestimmung!מלך ולא מלכך des Sifre sich nur auf die erste Einsetzung bezieht, daß aber eine Tochter als Thronerbin zur Regierung gelangen könnte. Zu Nr. 7. Die aktive Wahl kann nicht etwa mit נדות? verglichen werden, denn dann müßten alle פסולי?נדות vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen werden. Ja eine solche Ansicht könnte zu einem מכשול führen, daß man alle, die aktives Wahlrecht haben, für כשר לעדות erklären würde. Man könnte nur den Ausschluß der Frauen vom aktiven Wahlrecht durch das alte Herkommen (das man einem מכתג gleichstellen würde) begründen (vgl. ש״ע י״ד Anfang). Doch kann m. E. durch Beschluß der Gemeinde- Mitglieder den Frauen dieses Recht eingeräumt werden, ebenso wie es z. B. zulässig ist, den Nichtbesteuerten das Wahlrecht zuzubilligen selbst da, wo nach einem alten Herkommen nur Steuerzahler wählen durften. miiiiiiiiüiiiiiiiiiiiiiiiiüiiiiii

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