Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 263 (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
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Ein Gutachten. 263 3. Noch deutlicher sind die Bestimmungen in folgenden Stellen. Im Sifre Deut. 157 heißt es: ״Du kannst über Dich nicht setzen einen fremden Mann“ (Deut. 17, 15); aus dieser Stelle folgt, daß man ihn (den Fremden) nicht zum Parnas (Vorsteher) über die Gemeinde einsetzen darf.“ In der Pesikta sutratha zu dieser Schriftstelle heißt es: ״Einen Mann“ aber nicht eine Frau; daraus folgt, daß man keine Frau zur Parnasah (Vorsteherin) über die Gemeinde einsetzen darf. 4. Von welchen Ämtern die in No. 2 erwähnten ״Mesimoth“ sprechen, ist auch aus folgender Stelle im Jeruschalmi (Kidduschin 4, 5) ersichtlich: ״Setze über Dich einen König“; man könnte meinen, daß die Vorschriften nur vom König gelten; woher weiß ich, daß sie auch bezüglich der Schoterim des Volkes (nach den Erklärern: Richter über Geldangelegenheiten), der Almosen-Gabbaim (Einnehmer und Verteiler), der Gerichtsschreiber und Exekutoren gelten? Dies geht hervor aus der Stelle: ״Einen aus der Mitte Deiner Brüder sollst Du über Dich als König setzen“; dies lehrt, daß jeder, den du über dich setzest, zu den Auserlesenen deiner Brüder gehören soll. 5. Auch im Talmud Baba bathra 8b wird das Almosenverteilen als eine richterliche Tätigkeit erklärt. Ebenso entscheidet der Schulchan aruch Jore dea 256, 3; und daß Frauen zur richterlichen Funktion nicht zuzulassen sind, wird im Schulchan aruch Choschen Mischpat 7, 4 gelehrt. Indessen ist es allgemeiner Brauch, daß in Frauen-Vereinen die Almosen- Verteilung von Frauen vor genommen wird, was ja leicht begreiflich ist. 6. Die Erklärer wenden gegen die in No. 5 erwähnte Bestimmung ein, wie hiernach die Prophetin Deborah Richterin in Israel sein durfte. Die Antwort hierauf ergibt sich leicht aus dem Umstande, daß Deborah als eine Prophetin eine Ausnähme machte (vgl. Tosafoth Schebuoth 29 b). Merkwürdigerweise haben die Kommentatoren des Sifre die Regierung der Königin Salome Alexandra nicht beanstandet, die nach dem Talmud eine fromme Königin und