Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 252 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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252 Mussarbemerkungen zur Zeitgeschichte. die Freiheit im Munde geführt und sich mit dem Zarismus verbunden haben, die für die Menschlichkeit fechten wollten und sie in ihrer eigenen Geschichte so wenig befolgt, die in ihren Kriegen und ihrer Kolonial Verwaltung so viel Greuel zu verzeichnen haben, die in ihren Reden das Wahre, Gute und Schöne preisen und vor dem Kriege wie in seinem Verlauf und jetzt bei seinem Abschluß all das verüben, dessen sie ihre Gegner bezichtigen, vor diesen braucht Deutschland nicht reuig an seine Brust zu schlagen und sein Sündenbekenntnis abzulegen. Es ist ja, wie die Erfahrung auch lehrt, nicht das Geringste damit für die Deutschen gewonnen. Freilich, wenn es wahr wäre, daß Deutschland die alleinige Schuld trifft, dann wäre ein offenes Bekenntnis eine sittliche Tat. Nur Verblendung aber kann das behaupten. Und so wird das Schuldbekenntnis nur benutzt, um die furchtbaren Bedingungen des Friedensvertrags, der in der Geschichte seines Gleichen sucht, zu begründen. Denn es sind ja Menschen, die hier zu Gericht sitzen, und Feinde und Richter in einer Person. Schon Hiob stellt der Gottheit gegenüber, die er in seiner Verzweiflung als seinen Feind betrachten zu müssen glaubt, fest: ״Es ist ja zwischen uns kein Schiedsrichter da, der seine Hand legte auf uns beide״. Und es ist doch die Gottheit, der die Rache fremd und die voller Erbarmen ist. In Gottes Hand wollte auch David fallen, aber nicht in die Hände der Menschen. Vor diesem Weltenrichter ein Bekenntnis der Schuld abzulegen, das hätte den rechten Sinn. Und daß das Schuldbewußtsein der höchsten Macht gegenüber nicht genügend zum Ausdruck kommt, mag man tadeln. Doch vor den kleinen Menschen, die sich seine Stellvertreter auf Erden dünken, und die alle, ein jeder in seiner Weise, zum mindesten befangen, wenn nicht schuldig sind, das ist keine sittliche Forderung. Eine solche Auffassung ist nicht ״Selbstgerechtigkeit״ sondern Gerechtigkeit gegen sich selbst. Und diese ist eine eben so gewisse Forderung, wie die der Gerechtigkeit gegen den anderen. Das unterscheidet eben die jüdische Sittenlehre von den verstiegenen und in ihrem sogenannten Idealismus ab-